Zusammenstellung und Erläuterung in einem ersten Überblick der Neuregelungen der jeweils am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetze EEG 2009 und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) 2009.
Wenn der Zubau nicht im selben Kalenderjahr, sondern im darauf folgenden oder einem späteren Kalenderjahr stattgefunden hat, besteht für die hinzu gekommenen Module in Abhängigkeit vom jeweiligen Inbetriebnahmezeitpunkt ein anderer Vergütungsanspruch als für die bereits zuvor betriebenen Module. In diesem Fall ist eine gesonderte Berechnung für die zu einem früheren Zeitpunkt in Betrieb genommenen Module einerseits und die neu installierten Module andererseits erforderlich.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s. Anhang) Vorschläge zu Änderungen am EEG 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Empfohlen wurden insbesondere folgende Änderungen:
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.
Die EEG-Novelle (EEG 2009) hat zu einem deutlichen Anstieg der Regelungsdichte gegenüber dem EEG 2004 geführt. Der Beitrag stellt wesentliche Neuerungen der Gesetzesnovelle u.a. bezüglich der Vergütung, des gesetzlichen Schuldverhältnisses, der Anschluss- und Netzausbaupflicht, des Einspeisemanagements, der Direktvermarktung und der rechnerischen Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütungshöhe dar und geht dabei auf offene Fragen bzw. Streitpotentiale ein.
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet. Darin erlegt das IDW Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern auf, neben den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes die Voten, Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG zu beachten, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind.
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über