Mit dem Rundbrief der Clearingstelle EEG („Newsletter“) werden Sie etwa viermal jährlich und ggf. zu aktuellen Anlässen über die jüngsten Entwicklungen rund um die Clearingstelle EEG informiert.
Möchten Sie den Rundbrief abonnieren, tragen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse in das Feld rechts ein, und klicken den Knopf „Speichern“ an. Sie erhalten darauf in Kürze eine E-Mail zur Bestätigung. Diese enthält einen Link, den Sie bitte aufrufen, um den Vorgang abzuschließen.
Am 3. März 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen im EEG 2009 beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 5. Februar 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
Dies ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009 wurde am 30. Dezember im Bundesgesetzblatt (BGBl. I, S. 3950, 3955) verkündet.
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet. Darin erlegt das IDW Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern auf, neben den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes die Voten, Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG zu beachten, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind.
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über
Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.
In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:
In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
Gegenwärtig wenden sich häufig Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber an die Clearingstelle EEG und berichten, dass es - u.a. aufgrund von Lieferengpässen bei Wechselrichtern - zu Verzögerungen bei der Anlagenerrichtung kommt. Aufgrund der Vergütungsdegression, die für 2010 in Betrieb gesetzte Anlagen (mit Besonderheiten bei Fotovoltaikanlagen) gilt, möchten die Einspeisewilligen wissen, unter welchen Voraussetzungen von einer Inbetriebnahme noch im Jahr 2009 auszugehen ist.
Von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlichte Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen i.S.d. §§ 32, 33 EEG 2009.
Förmliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Papierausgabe) Nr. 164 vom 31.10.2009 (Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 2a S. 2 EEG 2009).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der BNetzA.
Zum Abschluss eines Einspeisevertrages bei kaufmännisch-bilanzieller Stromeinspeisung (hier: § 3 EEG 2000 mache das Entstehen der Vergütungspflicht gerade nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig und wegen § 5 EEG 2000 stünden die wesentlichen Bedingungen der Einspeisung auch ohne Vertrag fest. Zwar sei die Sonderform der kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung im EEG 2000 noch nicht ausdrücklich vorgesehen. Die beklagte Stromnetzbetreiberin sei jedoch nach dem Zweck des EEG 2000 zur Abnahme verpflichtet.)