Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.07.2010 in Kraft.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 19. August 2010 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 13. September 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
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Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung.
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Urfassung des EEG 2009
Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Diese Urfassung des EEG 2009 finden Sie im Anhang
EEG 2009: Aktuelle Fassung EEG 2009 in der aktuellen Fassung, inhaltlich zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 (sog. PV-Novelle). Die konsolidierte Fassung, d.h. mit allen bisherigen Änderungen, finden Sie
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen, die auf unterirdischen Regenwasserspeichern errichtet werden, als „Gebäudeanlagen“ vergütet werden können (im Ergebnis unter Bezugnahme auf die im konkreten Einzelfall unzureichende Darlegung durch den Anspruchsteller und unter Heranziehung des Votumsverfahrens 2008/25 der Clearingstelle EEG verneint).
Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.