Was ist das Hinweisverfahren?

Das Hinweisverfahren hat - wie das Empfehlungsverfahren - generelle Anwendungs- und Auslegungsfragen zum EEG zum Inhalt. Weitere Gemeinsamkeiten mit dem Empfehlungsverfahren bestehen darin, dass auch das Hinweisverfahren auf Anregung von Netz- oder Anlagenbetreiberinnen oder -betreibern, öffentlichen Stellen, Verbänden, Behörden, interessierten Bürgerinnen oder Bürgern durch die Clearingstelle EEG selbst eingeleitet wird und dass es ebenfalls keine Parteien gibt.

Im Gegensatz zum Empfehlungsverfahren widmet sich das Hinweisverfahren Fragen von geringerer Komplexität. In der Regel betreffen Hinweisverfahren nur einen Energieträger. Daher werden nur die von der jeweiligen Frage betroffenen akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen zur Stellungnahme aufgefordert. Die Begründung eines Hinweises fällt regelmäßig kürzer aus als die Begründung einer Empfehlung.

Ziel des Hinweisverfahrens ist es, konkrete Streitigkeiten und Unklarheiten bei der Rechtsanwendung von vornherein zu vermeiden bzw. auszuräumen. Um dies zu erreichen, veröffentlicht die Clearingstelle EEG ihre Hinweise - ebenso wie die Empfehlungen - uneingeschränkt.

   

Zu den bisherigen Hinweisverfahren.

nach oben top of page