Monitoringbericht 2007 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Bericht gem. § 63 Abs. 4 EnWG i.V.m. § 35 EnWG.
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV), zuletzt geändert durch die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich vom 17. Oktober 2008
Zu den Änderungen durch die Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich siehe unter MessZV.
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Geschäftsmodells der Gasäquivalentnutzung erläutert der Artikel die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Im Folgenden werden dann zwei Möglichkeiten - das "Transportmodell" und das von den Autoren entwickelte "Zertifikatenmodell" - vorgestellt, nach denen die Betreiber eines BHKW die Biogasverstromung nachweisen können, und gegeneinander abgewogen.
Konsolidierte Begründung des EEG 2004 (Stand: Juli 2004). Konsolidierung bedeutet die Zusammenfassung der Begründung des Gesetzgebers und der zugehörigen Änderungen und Berichtigungen zu einem einzigen nichtamtlichen Dokument.
Der Beitrag untersucht zunächst, inwieweit die Letztverbraucher die Förderkosten des EEG und des KWKG zu tragen haben. Anschließend wird gezeigt, dass die Kostenabwälzung auf die Letztverbraucher der umweltpolitischen Ratio beider Gesetze entspricht, indem das Verursacherprinzip und der Nachhaltigkeitsgrundsatz entsprochen wird. Hierin wird auch ein Ansatzpunkt für die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Förderung gesehen.
War die Bundesnetzagentur bisher hauptsächlich mit netzspezifischen Angelegenheiten betraut, so ist mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ein neuer Aufgabenbereich hinzugekommen, der mit der intensiven Überwachung des bundesweiten Ausgleichs der EEG-Strom- und Vergütungsmengen mittels des Wälzungsmechanismus beschrieben werden kann. Der Beitrag beschreibt die sich daraus ergebenden zahlreichen neuen Aufgaben, sowohl technischer wie auch inhaltlicher Art, die die Behörde zu bewältigen hat.
Das am 1. Dezember 2006 in Kraft getretene "Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" (1. EEGÄG) geht auf den Koalitionsvertrag zurück, wonach zur Steigerung des Anteils Erneuerbarer Energien das EEG fortzuentwickeln ist. Der Beitrag behandelt zunächst den tatsächlichen und politischen Hintergrund des 1. EEGÄG, die inhaltlichen Neuerungen und ihre Umsetzung in der Praxis. Anschließend geht er auf die Vereinbarkeit der Neuregelungen mit höherrangigem Recht ein.
Erneuerbare Energien in Zahlen – nationale und internationale Entwicklung - Stand: Juni 2008, herausgegeben vom BMU.
Aufbauend auf Ergebnissen der Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien – Statistik (AGEE-Stat) enthält die Broschüre Daten, Statistiken, Schaubilder und Erläuterungen zur Bedeutung Erneuerbarer Energien.
Potenziale und Erfordernisse der Stromkennzeichnung. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Umweltforschungsplan des BMU, Forschungsbericht 363 01 105, UBA-FB 001024.
Zu den Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe der Mehrbelastungen aus EEG und KWKG über vertragliche Preisanpassungsregeln möglich ist