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Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet. Darin erlegt das IDW Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern auf, neben den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes die Voten, Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG zu beachten, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind.
Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet. Darin erlegt das IDW Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern auf, neben den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes die Voten, Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG zu beachten, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind.
Der Prüfungsstandard ist auch an die Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer von Stromnetz- und -übertragungsnetzbetreibern gerichtet.
Der IDW-Prüfungsstandard kann über den IDW-Verlag bezogen werden.
An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Unterlage stellt eine Fortschreibung der Verfahrensbeschreibung zum EEG 2004 des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW, jetzt BDEW) vom 15. Februar 2005 und der VDN-Umsetzungshilfe zur "kleinen" EEG-Novelle 2006 (§ 14a und § 15 Abs. 2 EEG 2004) dar.
Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 in der am 24. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Fassung (PDF nur lesbar).
Die Verordnung findet gemäß § 12 keine Anwendung auf Strommengen und Vergütungszahlungen, die sich aus den Abrechnungen nach § 37 Absatz 4 EEG 2009 für die Kalenderjahre 2008 und 2009 ergeben.
Im Anhang die Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 in der am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Fassung.
Zum Verordnungsentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien.
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht.
Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Das Gutachten ermittelt erstens die durchschnittlichen Strombeschaffungskosten der Letztverbraucher versorgenden Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU), zweitens die durchschnittliche EEG-Umlage und drittens die gesamten Beschaffungsmehrkosten (Differenzkosten) für das Jahr 2008.
Für 2009 ergeben sich durch das neue EEG 2009 Änderungen bei der Ermittlung der durchschnittlichen Strombeschaffungskosten, so dass diese bereits im Gutachten bestimmt werden können.
...wie viele Photovoltaikanlagen gibt es im ganzen Land? Seit Januar müssen alle neu installierten Solarstromanlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden. Der Beitrag stellt die Regelung zur Meldung neuer Anlagen an die BNetzA nach § 16 EEG 2009 vor, geht auf die Hintergründe der Neuregelung ein und sucht eine Antwort auf die Frage, ob es sich dabei nur um ein System zur Steuerung der Solarstromvergütung oder darüber hinaus um das lange angekündigte Anlagenregister handelt.
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23. Juli 2009 von der Bundesregierung erlassen und am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften zur Zertifizierung (§§ 24 und 34 BioSt-NachV) treten am 1. Januar 2010, die Verordnung im übrigen tritt am 24. August 2009 in Kraft.
Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung finden Sie auf unserer Seite zur BioSt-NachV .