Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 27. Mai 2010 ein Empfehlungsverfahren zu dem Thema „Betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 21. Juni 2010.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
Zusammenstellung und Erläuterung in einem ersten Überblick der Neuregelungen der jeweils am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetze EEG 2009 und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) 2009.
§ 6 Nr. 1 EEG 2009 knüpft für alle Neuanlagen sowie i.V.m. § 66 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 ab dem 1. Januar 2011 auch für Altanlagen den Vergütungsanspruch an eine Ausstattung der Anlage mit technischen oder betrieblichen Einrichtungen zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung sowie zur Abrufung der Ist-Einspeisung. Der Beitrag spricht insbesondere die Frage der Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf PV-Anlagen sowie der konkreten Anforderungen an solche Einrichtungen bei Altanlagen an.
Die EEG-Novelle (EEG 2009) hat zu einem deutlichen Anstieg der Regelungsdichte gegenüber dem EEG 2004 geführt. Der Beitrag stellt wesentliche Neuerungen der Gesetzesnovelle u.a. bezüglich der Vergütung, des gesetzlichen Schuldverhältnisses, der Anschluss- und Netzausbaupflicht, des Einspeisemanagements, der Direktvermarktung und der rechnerischen Anlagenzusammenfassung zum Zweck der Ermittlung der Vergütungshöhe dar und geht dabei auf offene Fragen bzw. Streitpotentiale ein.
Der Beitrag geht auf die technischen Anforderungen ein, die moderne Windenergieanlagen (WEA) zur Netzstützung und -bildung erfüllen müssen. Dies sei angesichts der zunehmenden Bedeutung der WEA, die insbesondere bei kumulierten Einspeiseleistungen ab 100 MW direkt in das Hoch- und Höchstspannungsnetz einspeisten, zeitweise konventionelle Kraftwerke ersetzten und damit das Systemverhalten des Netzes maßgeblich bestimmten, von großer Bedeutung für die Netzsicherheit.
Der Beitrag beschreibt zunächst das Phänomen der im September 2008 am deutschen Day-ahead Spotmarkt zugelassen negativen Strompreise und bewertet diese ökonomisch. Negative Strompreise träten demnach auf, wenn sich aufgrund von zeitlichen Interdependenzen bei konventionellen Kraftwerken negative Erzeugungskosten einstellten, um Anfahr- und Abfahrkosten zu vermeiden. Durch die Einführung negativer Strompreise an der Börse werde insgesamt eine erhöhte Kosteneffizienz und ein gesamtgesellschaftlicher Wohlfahrtgewinn erzielt.
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über
Der Beitrag behandelt das Einspeisemanagement im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Verhältnis zu den Regelungen des Energiewirtschaftsrechts (EnWG). Der sogenannte Vorrang der erneuerbaren Energien stelle dabei einen Eckpfeiler der Förderung erneuerbarer Energien im Rahmen des EEG dar. In Fällen von Netzengpässen könne dieses Recht auf vorrangige Abnahme des Stroms mit der Verpflichtung der Netzbetreiber zur Wahrung der Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems kollidieren.
Im EEG 2009 ist das Einspeisemanagement wesentlich ausführlicher geregelt als bisher. Doch die einzelnen Paragraphen lassen sich je nach Sichtweise unterschiedlich deuten. Konflikte zwischen Netzbetreibern und insbesondere Windmüllern scheinen vorprogrammiert. Der Beitrag zeigt die Konfliktfelder im Verhältnis der §§ 11, 12 EEG 2009 zum § 13 EnWG auf und beschreibt Auslegungs- und Lösungsmöglichkeiten.