Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV).
...wie viele Photovoltaikanlagen gibt es im ganzen Land? Seit Januar müssen alle neu installierten Solarstromanlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden. Der Beitrag stellt die Regelung zur Meldung neuer Anlagen an die BNetzA nach § 16 EEG 2009 vor, geht auf die Hintergründe der Neuregelung ein und sucht eine Antwort auf die Frage, ob es sich dabei nur um ein System zur Steuerung der Solarstromvergütung oder darüber hinaus um das lange angekündigte Anlagenregister handelt.
Der Deutsche Bundestag hat der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) am 3. Juli 2009 zugestimmt. Nach Abschluss des Notifizierungsverfahrens bei der Europäischen Kommission, d.h. der Entscheidung der Kommission, dass die Verordnung mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar ist, wurde die BioSt-NachVO am 23. Juli 2009 von der Bundesregierung erlassen und am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Vorschriften zur Zertifizierung (§§ 24 und 34 BioSt-NachV) treten am 1. Januar 2010, die Verordnung im übrigen tritt am 24. August 2009 in Kraft.
Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung finden Sie auf unserer Seite zur BioSt-NachV .
Zur Frage, ob Eignungsgebiete (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 ROG 1998) Ziele der Raumordnung im Sinne von § 3 Nr. 2 ROG 1998 und § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB sind (hier bejaht).
Zur Frage, ob das Planungsgremium (hier: Regionalrat) auf der Ebene des Gebietsentwicklungsplans (Regionalplans) gehalten ist, die konkreten Auswirkungen der im Planungsraum möglicherweise entstehenden Windkraftanlagen abschließend - gleichsam vorhabenbezogen - zu untersuchen
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht. Hierzu zählte insbesondere eine umfangreiche Studie, die ein Team von insgesamt acht Instituten unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) für das BMU erarbeitet hat.
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist; der Bericht wurde vom Bundeskabinett am 7. November 2007 beschlossen. Ein Hintergrundpapier des BMU enthält begleitende Informationen, Daten und Fakten zum EEG-Erfahrungsbericht.
Ferner können Sie Einblick nehmen in begleitende Forschungsvorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht. Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht. Hierzu zählte insbesondere eine umfangreiche Studie, die ein Team von insgesamt acht Instituten unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) für das BMU erarbeitet hat. Der Abschlussbericht dieser Studie vom November 2007 steht in vier Teilen zum Herunterladen bereit, ebenso wie eine ergänzende Zusammenstellung wichtiger ökonomischer Wirkungen des EEG durch das Ingenieurbüro für neue Energien (IfnE, Teltow, Stand 30.11.2007).
Beachten Sie auch den gemäß Kapitel 12.10 des Erfahrungsberichts vorgelegten Bericht „Verbesserung der Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich - Handlungsoptionen für eine Modernisierung des Energiesystems“, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/336 .