Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Da das EEG 2009 für Windenergie eine gegenüber dem EEG 2004 erhöhte Vergütung vorsieht, kann es für Windanlagenbetreiber erstrebenswert sein, bereits betriebsbereite und ans Netz angeschlossene Anlagen erst nach dem 1. Januar 2009 in Betrieb zu nehmen.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 5. November 2009 den Hinweis zu dem Thema „Zwölf Kalendermonate“ gem. § 19 Abs. 1 Nr. 4 EEG 2009 abgegeben. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände.
Zur Inbetriebnahme gem. § 3 Abs. 4 EEG 2004 (diese soll bei einem später mit Pflanzenöl betriebenen BHKW nicht erst mit der Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energienbereits vorliegen, sondern bereits mit Beginn eines 15-tägigen Probebetriebs unter Einsatz nur fossiler Energieträger, wenn dieser Probebetrieb auch dem Hochfahren der Anlage dient und damit als Zünd- und Stützfeuerung gem. § 8 Abs. 6 EEG 2004 anzusehen ist und das BHKW zur Stromerzeugung technisch betriebsbereit ist).
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Änderungen zu vermelden sind. Der erste Teil beschäftigt sich insbesondere mit den Änderungen bei den allgemeinen Vorschriften, den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung.
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein:
Leitsätze:
Zum 01.01.2009 ist die EEG-Novelle 2009 in Kraft getreten. Diese sieht neben der Anpassung zahlreicher Vergütungssätze auch Änderungen allgemeiner Vorschriften vor. Zudem wurde eine Verordnungsermächtigung geschaffen, auf deren Grundlage die Ausgleichsregelung grundlegend abgeändert werden kann.
Der Aufsatz gibt zunächst einen Überblick über den Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens und die wesentlichen Neuregelungen des EEG-2009 im Vergleich zum davor geltenden Gesetz. Im Anschluss werden einzelne wichtige Neuregelungen vertieft diskutiert.