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Zur Erbringung des Nachweises über den guten ökologischen Zustand (hier: Vorlage der wasserrechtlichen Anlagenzulassung sei ausreichend, denn gem. § 6 Abs. 3 EEG 2004 seien die Voraussetzungen eines guten ökologischen Zustandes oder einer wesentlichen Verbesserung des ökologischen Zustandes bei allen Anlagen erreicht, die nach neuem Wasserrecht unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsziele und Anforderungen der §§ 25 a und b Wasserhaushaltsgesetz (WHG) genehmigt würden.
Zur Frage, ob zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 Maßnahmen ausreichen, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben (hier bejaht: Eine Modernisierung liege vor, wenn eine Veränderung oder Umgestaltung der Anlage stattgefunden habe, insbesondere indem sie technisch auf einen neuen Stand gebracht würde.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht). Leitsatz der Clearingstelle EEG:
Leitsätze:
Die Nutzung der kleinen Wasserkraft in Deutschland im Spannungsfeld von Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Februar 2008
In Deutschland hat die Wasserkraftnutzung (Stand: 2006) nach der Windenergie den zweithöchsten Anteil an Strom unter den erneuerbaren Energien. Die Wasserkraft weist einen hohen Wirkungsgrad auf und kann nachfragegerecht Strom zur Absicherung der Grundlast produzieren. Mit der Nutzung der Wasserkraft konnten 2006 etwa 23,5 Mio t CO2-Emissionen eingespart werden.
Andererseits sind mit der Nutzung der Wasserkraft auch erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die Wasserkraft hat einen hohen Ausbaugrad erreicht. Die Höhe ökonomisch und ökologisch sinnvoller Wachstumspotenziale mit der kleinen Wasserkraft wird sehr unterschiedlich diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass diese vorrangig im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie teilweise im Neubau an bestehenden Querbauwerken liegen.
Leitfaden für die Vergütung von Strom aus Wasserkraft nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Neuerrichtung und Modernisierung von Wasserkraftanlagen, hrsg. v. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), 2. Aufl. Juli 2005
Zur Frage, ob für Wasserkraftanlagen, die bis zum 31.07.2004 in Betrieb gegangen sind, die erhöhte Vergütung nach § 6 Abs. 1 EEG 2004 verlangt werden kann (hier verneint, weil die Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 nicht vorlagen).
Auf die Revision vom BGH abgeändert, siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/570.
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht. Hierzu zählte insbesondere eine umfangreiche Studie, die ein Team von insgesamt acht Instituten unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) für das BMU erarbeitet hat.
Hier finden Sie den Erfahrungsbericht 2007 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Erfahrungsbericht), der gemäß § 20 EEG durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie dem Deutschen Bundestag vorzulegen ist; der Bericht wurde vom Bundeskabinett am 7. November 2007 beschlossen. Ein Hintergrundpapier des BMU enthält begleitende Informationen, Daten und Fakten zum EEG-Erfahrungsbericht.
Ferner können Sie Einblick nehmen in begleitende Forschungsvorhaben zum EEG-Erfahrungsbericht. Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht. Hierzu zählte insbesondere eine umfangreiche Studie, die ein Team von insgesamt acht Instituten unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) für das BMU erarbeitet hat. Der Abschlussbericht dieser Studie vom November 2007 steht in vier Teilen zum Herunterladen bereit, ebenso wie eine ergänzende Zusammenstellung wichtiger ökonomischer Wirkungen des EEG durch das Ingenieurbüro für neue Energien (IfnE, Teltow, Stand 30.11.2007).
Beachten Sie auch den gemäß Kapitel 12.10 des Erfahrungsberichts vorgelegten Bericht „Verbesserung der Systemintegration der Erneuerbaren Energien im Strombereich - Handlungsoptionen für eine Modernisierung des Energiesystems“, abrufbar unter http://www.clearingstelle-eeg.de/node/336 .
Das EEG 2004 knüpft insbesondere nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 die Vergütung von Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 5 MW daran, dass durch die Modernisierung der Anlage nachweislich ein guter ökologischer Zustand erreicht oder der ökologische Zustand wesentlich verbessert wurde. Der Beitrag untersucht, wann und unter welchen Voraussetzungen eine solche Modernisierung vorliegt und wie der Nachweis zu führen ist.