Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.07.2010 in Kraft.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 19. August 2010 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 13. September 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
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Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung.
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Der Autor nimmt das Urteil des OLG München vom 20.01.2010 - 27 U 370/09 zum Anlass, methodischen Fragen zur Auslegung des § 11 EEG 2004 sowie der §§ 32, 33 EEG 2009 nachzugehen.
Der Beitrag legt im Schwerpunkt den Begriff der „Konversionsflächen aus militärischer oder wirtschaftlicher Nutzung“ i.S.v. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 aus.
Der Aufsatz untersucht die fachplanungs-, bauplanungs- und vergütungsrechtlichen Rahmenbedingungen von PV-Freiflächenanlagen am Beispiel der Nachnutzung von Deponien.
Der Beitrag untersucht in Bezug auf die Errichtung von PV-Anlagen das Ineinandergreifen von Vergütungsrecht (EEG) und öffentlich-rechtlicher Zulässigkeit.
In einem ersten Teil werden die vergütungsrechtlichen Anforderungen an PV-Anlagen an oder auf Gebäuden (§ 33 EEG 2009) sowie von PV-Anlagen an oder auf anderen baulichen Anlagen (§ 32 EEG 2009) dargestellt, in Bezug auf Freiflächenanlagen dabei die vom EEG gestellten Planungs- und Flächenerfordernisse einbezogen.
Die Clearingstelle EEG hat am 1. Juli 2010 die Empfehlung zu dem Thema „Konversionsflächen“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob Fotovoltaikanlagen, die auf unterirdischen Regenwasserspeichern errichtet werden, als „Gebäudeanlagen“ vergütet werden können (im Ergebnis unter Bezugnahme auf die im konkreten Einzelfall unzureichende Darlegung durch den Anspruchsteller und unter Heranziehung des Votumsverfahrens 2008/25 der Clearingstelle EEG verneint).
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.