Das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) verkündet worden. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit abgeschlossen. Das Gesetz tritt zum 01.07.2010 in Kraft.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung am 19. August 2010 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Stichtag 25. März 2010 für »beschlossene« Bebauungspläne“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft bis zum 13. September 2010.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
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Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung.
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Die Clearingstelle EEG hat am 25. Juni 2010 den Hinweis zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG 2009“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s. Anhang) Vorschläge zu Änderungen am EEG 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Empfohlen wurden insbesondere folgende Änderungen:
Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 - Kosten-Nutzen-Betrachtung ausgewählter Aspekte.
Studie im Auftrag von BEE e.V. und Agentur für Erneuerbare Energien
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind. Der erste Teil, erschienen in et 1-2/2009 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/581), beschäftigte sich insbesondere mit den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung. Der zweite Teil stellt nun die allgemeinen und besonderen Vergütungsvorschriften vor.