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Am 3. März 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen im EEG 2009 beschlossen.
Gegenwärtig wenden sich häufig Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber an die Clearingstelle EEG und berichten, dass es - u.a. aufgrund von Lieferengpässen bei Wechselrichtern - zu Verzögerungen bei der Anlagenerrichtung kommt. Aufgrund der Vergütungsdegression, die für 2010 in Betrieb gesetzte Anlagen (mit Besonderheiten bei Fotovoltaikanlagen) gilt, möchten die Einspeisewilligen wissen, unter welchen Voraussetzungen von einer Inbetriebnahme noch im Jahr 2009 auszugehen ist.
Von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlichte Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen i.S.d. §§ 32, 33 EEG 2009.
Förmliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Papierausgabe) Nr. 164 vom 31.10.2009 (Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 2a S. 2 EEG 2009).
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der BNetzA.
Strom aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 - Kosten-Nutzen-Betrachtung ausgewählter Aspekte.
Studie im Auftrag von BEE e.V. und Agentur für Erneuerbare Energien
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind. Der erste Teil, erschienen in et 1-2/2009 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/581), beschäftigte sich insbesondere mit den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung. Der zweite Teil stellt nun die allgemeinen und besonderen Vergütungsvorschriften vor.