Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Der „Monitoringbericht gemäß § 63 Abs. 4 EnWG i. V. m. § 35 EnWG“ berichtet in Bezug auf Erneuerbare Energien unter anderem über
Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 in der am 24. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2101) veröffentlichten Fassung (PDF nur lesbar).
Die Verordnung findet gemäß § 12 keine Anwendung auf Strommengen und Vergütungszahlungen, die sich aus den Abrechnungen nach § 37 Absatz 4 EEG 2009 für die Kalenderjahre 2008 und 2009 ergeben.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 230. Plenarsitzung am 2. Juli 2009 beschlossen, der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) zuzustimmen.
Den Wortlaut der im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Verordnung stellen wir Ihnen auf unserer Seite zur Ausgleichmechanismusverordnung zur Verfügung.
Antwort: Es kommt darauf an, um welche Art von Anlage es sich handelt.