Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung.
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Die Vergütung von Strom aus solarer Strahlungsenergie unterliegt derzeit gesetzgeberischen Veränderungen, die Anlagenbetreiberinnen und -betreiber und Netzbetreiber vor Herausforderungen stellen. Den Stand des Gesetzgebungsverfahrens können Sie hier tagesaktuell verfolgen.
Der Beitrag benennt mögliche Nachteile, die eine - wie im Rahmen der sog. PV-Novelle zur Änderung des EEG 2009 vorgeschlagene - Vergütungserhöhung für den Eigenverbrauch von Solarstrom in gesamtwirtschaftlicher Hinsicht sowie in Hinsicht auf die Netzstabilität auslösen könnte.
Das Editorial zählt fiskalische, netztechnische, stromversorgungskostenrelevante und gesamtwirtschaftliche Aspekte auf, die nach Ansicht der Autorin gegen eine (erhöhte) Vergütung von Eigenverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen sprechen.
Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zur PV-Novelle hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Eckpunktepapier vom 20. Januar 2010 (s. Anhang) Vorschläge zu Änderungen am EEG 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen veröffentlicht.
Empfohlen wurden insbesondere folgende Änderungen:
Zum 13. April 2007 ist in Italien ein neues Einspeisefördersystem für Strom aus Photovoltaikanlagen in Kraft getreten (Ministerverordnung vom 19. Februar 2007). Um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, wurde eine umfassende Erhöhung der Vergütungssätze beschlossen. Der Beitag gibt einen Überblick über die zentralen Vorschriften der neuen Verordnung und zu den Voraussetzungen des Eigenverbrauchs in Italien.