Urfassung des EEG 2009
Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2009) ist als Artikel 1 des „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften“ vom 25. Oktober 2008 ergangen, welches am 31. Oktober 2008 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und am 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist. Diese Urfassung des EEG 2009 finden Sie im Anhang
EEG 2009: Aktuelle Fassung EEG 2009 in der aktuellen Fassung, inhaltlich zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 (sog. PV-Novelle). Die konsolidierte Fassung, d.h. mit allen bisherigen Änderungen, finden Sie
Der Beitrag erläutert diejenigen Änderungen durch das EEG 2009, die Auswirkungen auf Anlagen i.S.d. EEG haben können, die (auch) Klärgas zur Stromproduktion einsetzen.
Bericht über die Entwicklung der Biogas- bzw. Biomethaneinspeisung mit Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung (bis 2030 Biomethaneinspeisung in Höhe von zehn Prozent des aktuellen Erdgasbedarfes in Deutschland).
Vielfach erfolgt die Aufbereitung, Verstromung und Einspeisung von Rohbiogas nicht durch den Erzeuger selbst, sondern nimmt ein Projektpartner oder sogar ein Direktabnehmer das Rohgas zu diesen Zwecken ab. Eine erfolgreiche Kooperation zwischen den Beteiligten setzt hier die sorgfältige Gestaltung des Rohbiogasliefervertrages voraus, zumal dessen Laufzeiten in Anlehnung an die Vergütungsdauer des EEG meist langfristig sind.
Mit der Regelung der Biogas-Einspeisemodalitäten durch einen neuen Teil 11a in der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im April 2008 wurde die Einspeiseseite auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt. Mit der Verabschiedung der EEG-Novellierung im Oktober 2008 bekam auch die Biogas-Verwendungsseite einen neuen Rechtsrahmen. Damit besteht für die Erzeugung und Verwendung von Biogas als Erdgassubstitut ein durchgängiges, neues Regularium, welches den Biogasproduzenten und den Gasnetzbetreibern einen verlässlichen Investitionsrahmen bietet.
Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind. Der erste Teil, erschienen in et 1-2/2009 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/581), beschäftigte sich insbesondere mit den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung. Der zweite Teil stellt nun die allgemeinen und besonderen Vergütungsvorschriften vor.
Das Energierecht ist in den vergangenen Jahren grundlegend weiter entwickelt worden. Neben den spezialgesetzlich geregelten Bereichen des Rechts der Erneuerbaren Energien und des Rechts der Energieeffizienz betrifft dies auch das Energiewirtschaftsrecht, den grundlegenden Ordnungsrahmen der Energiewirtschaft. Ausgehend von den Motiven und Zielstellungen wird die Rechtsentwicklung in ihrer gesamten Spannbreite - mit einem Ausflug in das Wettbewerbsrecht - dargestellt. Diskutiert wird, ob damit ein solides Fundament für Wettbewerb und Klimaschutz auf dem Energiemarkt in Deutschland gelingt.
Der Beitrag geht zunächst kurz auf die Vorgeschichte und Struktur des EEG 2009 ein, um sodann vertieft die Vergütungsregelungen mit dem Schwerpunkt Biomasseanlagen vorzustellen. Dabei geht der Autor u.a. auf folgende Themen ein: