Inhalt abgleichenEEG-Begriffsbestimmungen

Neue Impulse von Europa: Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht.

Autor(en): 
Wieland Lehnert und Jens Vollprecht
Datum: 
06/2009
Gesetzesbezug: 
BioSt-NachV
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEWärmeG
Gesetzesbezug: 
GasNZV/GasNEV
Gesetzesbezug: 
KWKG 2009
Gesetzesbezug: 
RL 2009/28/EG
Fundstelle: 
ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht), 2009, 307-317

BVerfG zur Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen

Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber haben in mehreren Verfahren Verfassungsbeschwerde gegen die Erstreckung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen durch § 66 Abs. 1 EEG 2009 erhoben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über einzelnen Verfahren (sortiert nach den Aktenzeichen), jeweils verlinkt zu den Originalfundstellen auf der Internetpräsenz des BVerfG sowie ergänzt durch ggf. vorhandene Fundstellen in Fachzeitschriften.

Urheber: 
BVerfG
Datum: 
03.04.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66

Anlagenzusammenfassung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 (LG Stralsund - Verfahrensfortgang)

Das LG Stralsund hat auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten (d.h. der Netzbetreiberin) die unter dem gleichen Aktenzeichen erlassene einstweilige Verfügung vom 09.02.2009 aufgehoben und einen Verfügungsanspruch verneint.

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 59 EEG 2009 (hier: § 59 EEG 2009 nicht bei Streit um Vergütung für bereits in Betrieb stehende Anlage(n), für die bereits Abschlagszahlungen geleistet werden, anwendbar).

Urheber: 
LG Stralsund
Datum: 
07.04.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 59

Anlagenzusammenfassung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 (LG Potsdam)

Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 59 EEG 2009 (hier: § 59 EEG 2009 nur bei einem in Streit stehenden Erstanschluss der Anlage ans Netz oder deren drohender Trennung vom Netz anzuwenden; bei Streit allein um die angemessene Höhe eines Entgelts gilt Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache).

Zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO (hier abgelehnt, da weder ein Verfügungsgrund gegeben noch Eilbedürftigkeit und insbesondere Existenzbedrohung durch Reduzierung der Einspeisevergütung um ca. 16 % durch Betreiber zweier voneinander getrennter Biogasanlagen glaubhaft gemacht worden sei).

Zur Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen (hier: keine Vorlage an das BVerfG zur konkreten Normenkontrolle nach Art. 100 GG, da Verfassungswidrigkeit nicht festzustellen).

Zur Streitwertfestsetzung (hier im Anschluss an Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschl. v. 05.01.2006 - 6 U 110/05: Streitwert anhand der begehrten Mehrvergütung für einen Zeitraum von acht Monaten als voraussichtliche Zeitersparnis gegenüber der Durchführung eines Hauptsacheverfahrens zu bestimmen).

Siehe auch:

Urheber: 
LG Potsdam
Datum: 
19.03.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 59

Arealnetze und Objektnetze

Das Thema der sog. Arealnetze hat das Bundeskartellamt und die Gerichte bereits seit einiger Zeit beschäftigt. Diese abtrennbaren Netz-„Inseln“ sind wegen ihrer meist günstigen Struktur für private Betreiber wirtschaftlich attraktiv, insbesondere wenn ein Anschluss an die Mittelspannungsebene des vorgelagerten Netzes erreicht und die „Briefmarke“ für die Niederspannungsebene gespart werden kann.

Autor(en): 
Dirk Strohe
Datum: 
10/2005
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 8 u. § 15
Gesetzesbezug: 
EnWG 2005
Fundstelle: 
et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 10/2005, 747-749

Rechtsfragen der Anwendung des § 19 Abs. 1 EEG auf Photovoltaikanlagen

Zugleich Besprechung zu BVerfG, Beschluss vom 18.2.2009 - 1 BvR 3076/08

Der Beitrag geht auf den Gesetzeszweck der Neuregelung des § 19 Abs. 1 EEG 2009 ein und plädiert für eine teleologische Reduktion des Normwortlauts bei bestimmten Anlagenkonstellationen. Zudem geht der Autor auf die Anwendung von § 19 Abs. 1 EEG 2009 auf Bestandsanlagen ein und würdigt die Entscheidung des BVerfG vom 18.02.2009 kritisch.

Autor(en): 
Peter Salje
Datum: 
01/2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Fundstelle: 
CuR (Contracting und Recht) 2009, 4-8

Anlagenzusammenfassung gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 (LG Braunschweig)

Zu den Voraussetzungen des § 59 EEG 2009 (hier im Anschluss an LG Braunschweig, Urt. v. 23.01.2007 - 7 O 1983/06 zu § 12 Abs. 5 EEG 2004: § 59 EEG 2009 nur bei einem in Streit stehenden Erstanschluss der Anlage anzuwenden).

Zum Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO (hier abgelehnt, da weder ein Verfügungsgrund gegeben noch Eilbedürftigkeit glaubhaft gemacht worden sei).

Urheber: 
LG Braunschweig
Datum: 
31.03.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66

Empfehlung zur Anlagenzusammenfassung gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 („Anlagensplitting“) liegt vor

Die Clearingstelle EEG hat am 17. April 2009 die Empfehlung zur Auslegung von § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 veröffentlicht. Die Empfehlung beantwortet die Frage, wie die Formulierung „auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher Nähe“ auszulegen und anzuwenden ist.

erstellt am: 
17.04.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 6
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19

Die Novelle des EEG - Neue Wege auf bewährten Pfaden (Teil 2)

Der Beitrag stellt die wichtigsten Regelungen des EEG 2009 vor und versucht ein Resümee, in welchem Umfang gegenüber dem EEG 2004 Innovationen und/oder Veränderungen zu vermelden sind. Der erste Teil, erschienen in et 1-2/2009 (siehe http://www.clearingstelle-eeg.de/node/581), beschäftigte sich insbesondere mit den Regelungen zum Netzanschluss sowie den neu eingeführten Instrumenten des Einspeisemanagements und der Direktvermarktung. Der zweite Teil stellt nun die allgemeinen und besonderen Vergütungsvorschriften vor.

Autor(en): 
Jan Reshöft und Christian Sellmann
Datum: 
03/2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3 Abs 2 bis 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 1
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 2, Anlage 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 5
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 29 Abs. 3, § 29 Abs. 4, Anlage 5
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 30
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 34,§ 35,§ 36,§ 37 u. § 39
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 64
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Gesetzesbezug: 
TA Luft
Fundstelle: 
et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 3/2009, 84-89

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