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Kann zum Zwecke der vergütungsfähigen Errichtung von PV-Anlagen eine Grünfläche per Flächentausch in eine fiktive Ackerfläche umgewandelt werden?

1. Zusammenfassend:
Nein, allein durch einen sog. Flächentausch (z.B. eine fiktive Übertragung des „Ackerflächenstatus“ auf eine „Grünfläche“ bei gleichzeitigem Umbruch der betreffenden „Acker-“ in eine „Grünfläche“) können die flächenbezogenen Vergütungsvoraussetzungen des EEG nicht hergestellt werden.

erstellt am: 
09.06.2009
zuletzt aktualisiert am: 
25.06.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 3 bis 4
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Häufige Frage - Schlagworte:
Icon Fotovoltaik

Problem bei Fachgesprächsanmeldung

Für den Fall, dass die Online-Anmeldung zum Fachgespräch aus irgendeinem Grund nicht wie vorgesehen funktioniert, stellen wir Ihnen auf dieser Seite eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung zur Verfügung (s.Anhang).

DAU-Rundschreiben an Umweltgutacher/innen zum sog. Lapf-Bonus: Zu prüfende Voraussetzungen beim Einsatz von Mais

Rundschreiben der Deutschen Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter (DAU) vom 7. Mai 2010 an die Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter zu den besonderen Voraussetzungen, die nach Ansicht der DAU im Rahmen eines Gutachtens nach Nr. IV. 2. c) Satz 2 der Anlage 2 zum EEG 2009 zu prüfen sind, um den für den Einsatz in einer Biogasanlage vorgesehenen Mais als „Pflanzen oder Pflanzenbestandteile“ einstufen zu können, „die im Rahmen der Landschaftspflege anfallen“.

erstellt am: 
07.05.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 2, Anlage 2
Sonstige Meldung - Schlagworte:
Icon Biomasse

Ist die Prüfung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit des Netzausbaus beim Anschluss von Anlagen mit einer Leistung bis 30 kW entbehrlich?

    Im EEG 2004:

    Nein.
    Zu der entsprechenden Rechtslage im EEG 2004 hat sich die Clearingstelle EEG im Votum vom 19.09.2008 - 2008/14 - geäußert. Auf Seite 10 unter „Wirtschaftliche Zumutbarkeit des Netzausbaus“ heißt es dazu, „dass die wirtschaftliche Zumutbarkeit des Netzausbaus auch bei...einer Leistung von 25 kWp zu untersuchen ist“.

erstellt am: 
07.06.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 4 Abs 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 9 u. § 14
Häufige Frage - Schlagworte:
Icon Netzanschluss

Vorzeitige Besitzeinweisung zum Zwecke der Enrgieversorgung

  1. Energieversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe zur existenziellen Grundsicherung.
Urheber: 
OLG Celle
Datum: 
28.05.2008
Gesetzesbezug: 
EnWG 2005
Rechtsprechung - Schlagworte:
Icon Netzanschluss

Die neue Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung: Auswirkungen auf die Vergütung von EEG-Strom

Der Beitrag erläutert die Voraussetzungen, die die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) für eine Vergütung von Strom aus flüssiger Biomasse nach dem EEG 2009 (mit der Grundvergütung sowie ggf. mit dem sogenannten NawaRo-Bonus) fordert.

Autor(en): 
Jens Vollprecht
Datum: 
02/2010
Gesetzesbezug: 
BioSt-NachV
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 1
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 4 Nr. 2, Anlage 2
Fundstelle: 
IR (InfrastrukturRecht) 2010, 28-31
Studie - Schlagworte:
Icon Biomasse

Tabelle zur Vorbereitung eines Votumsverfahrens zu § 19 Abs. 1 EEG 2009 bei PV - Gebäudeanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Sie diese Seite aufgerufen haben, dürften Sie ein Anschreiben der Clearingstelle EEG erhalten haben, in dem Sie um die Erstattung bestimmter Angaben zur Vorbereitung eines Votumsverfahrens zu § 19 EEG 2009 in Bezug auf PV-Installationen auf Gebäuden gebeten wurden.

Im Anhang finden Sie die im Anschreiben erwähnte Tabelle, die Sie herunterladen und ausfüllen können, um Ihnen die Angabe und uns die Zuordnung erbetener Daten zu erleichtern.

Vielen Dank!

Der Energietitel im Vertrag von Lissabon - Alter Wein in neuen Schläuchen

Ber Beitrag analysiert die nun im europäischen Gemeinschaftsrecht geschaffene, erstmals eigenständige Kompetenzgrundlage zum Erlass von Maßnahmen im Energiebereich - Art. 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, auch sog. Lissabon-Vertrag)- und grenzt sie zu anderen Vorschriften mit Energiebezug ab.

Autor(en): 
Jürgen F. Baur und Matthias Schmidt-Preuß
Datum: 
03/2010
Gesetzesbezug: 
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Fundstelle: 
Rde (Recht der Energiewirtschaft) 2010, 77 - 83
Studie - Schlagworte:

Die Privilegierung der stromintensiv arbeitenden Industrie - eine verfassungs- und europarechtliche Bewertung

Die Möglichkeit für stromintensiv arbeitende Unternehmen, im Rahmen des EEG-Belastungsausgleiches über eine Besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 f. EEG 2009 eine Begrenzung der Abnahempflicht für EEG-Strom zu erreichen, lässt sich nach Ansicht des Autors aufgrund der daraus resultierenden Inanspruchnahme der nichtprivilegierten EEG-Adressaten aus wettbewerbspolitischen Motiven und ohne eine Finanzierungsverantwortung im Sinne des Verursachersprinzipes nur mit der Einschränkung rechtfertigen, dass jene herbeigeführte Ungleicheit durch eine vom Gesetzgeber festegelgte Belastungsobergrenze verhältnismäßig bleibe.

Autor(en): 
Hans-Christian Fricke
Datum: 
03/2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 40,§ 41,§ 42,§ 43,§ 44
Fundstelle: 
Rde (Recht der Energiewirtschaft) 2010, 83-91

Errichtung einer Windkraftanlage an einem anderen als dem genehmigten Standort

Zur Frage, ob die Errichtung einer Windkraftanlage in ca. 35 m Entfernung vom genehmigten Standort noch von der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gedeckt sei (hier: verneint. Die Standortabweichung stelle eine wesentliche Abweichung von der erteilten Genehmigung dar, so dass es die tatsächliche Errichtung eine ungenehmigte sei).

Urheber: 
VG Aachen
Datum: 
11.01.2010
Gesetzesbezug: 
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Rechtsprechung - Schlagworte:
Icon Windenergie

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