Die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Energiegewinnung aus Biomasse haben infolge der globalen Klimaschutzbemühungen und der daraus abgeleiteten ambitionierten politischen Zielvorgaben sowohl für die Wärme-, als auch die Strom- und Kraftstofferzeugung deutlich an Bedeutung gewonnen. Daraus resultiert eine steigende Nachfrage nach dem Rohstoff "Biomasse". Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie viel Biomasse für den Energiemarkt insgesamt aus globaler Sicht verfügbar ist bzw. verfügbar gemacht werden könnte, ohne dass der Nahrungs- und Futtermittelmarkt einerseits und der Bereich der stofflichen Nutzung andererseits signifikant beeinträchtigt wird.
Pünktlich zur internationalen Klimakonferenz auf Bali hat die Bundesregierung am 5.12.2007 mit dem „Integrierten Energie- und Klimaprogramm“ (IEKP) ein umfassendes Gesetzes- und Verordnungspaket zum Klimaschutz verabschiedet. Neben den darin enthaltenen Novellen des Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes ist ein weiterer zentraler Baustein für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele die Minderung der energiebedingten CO2-Emissionen des Gebäudesektors: Neben einer Erhöhung der Energieeffizienz durch eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung will der Bund hier den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöhen.
Gesetz zur Öffnung des Messwesens bei Strom und Gas für Wettbewerb vom 29. August 2008
Das Gesetz enthält insbesondere Änderungen von § 21b und § 40 EnWG.
Das EnWG mit den zum 9. September 2008 in Kraft getretenen Änderungen finden Sie unter
EnWG 2005.
Nationaler Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) der Bundesrepublik Deutschland
Gemäß EU-Richtlinie über "Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen" (2006/32/EG) hat das für Energieeffizienz und Energieeinsparung zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie der Europäischen Kommission den ersten nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan (EEAP) vorgelegt.
„Leitstudie 2008“ - Weiterentwicklung der „Ausbaustrategie Erneuerbare Energien“ vor dem Hintergrund der aktuellen Klimaschutzziele Deutschlands und Europas.
Am 1. Oktober 2008 beschloss das Bundeskabinett auf Vorschlag des Bundesumweltministers eine nationale Strategie für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Meere. Damit folgt die Bundesregierung den Vorgaben der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG). Die Strategie identifiziert Spannungsfelder zwischen der wirtschaftlichen Nutzung der Meere und dem Schutz der Meeresumwelt. Dabei formuliert sie für verschiedene Problemkreise – z.B. Klimawandel, Biodiversität, Überfischung, Schadstoffeintrag – Zielvorgaben. Für die Nutzung der Windenergie auf See formuliert die Stategie das Ziel, dass die damit verbundenen möglichen Risiken für die Meeresumwelt sowie für andere maßgebliche Nutzer weitestgehend minimiert werden, u.a. indem Kabeltrassen, insbesondere wenn sie durch Schutzgebiete führen, für die Meeresumwelt verträglich gebündelt festgelegt werden oder durch Maßnahmen zur Minimierung des Unterwasserlärms bei Bau, Betrieb und Rückbau der Windenergieanlagen, um Auswirkungen auf Meeressäuger zu vermeiden.
Umweltschutz im Planungsrecht - Die Verankerung des Klimaschutzes und des Schutzes der biologischen Vielfalt im raumbezogenen Planungsrecht. Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes.
Aspekte des Gewässerschutzes und der Gewässernutzung beim Anbau von Energiepflanzen. Ergebnisse eines Forschungsvorhabens im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Arbeitsberichte aus der vTI-Agrarökonomie 3/2008.
Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen: Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels.
Mit einem "Nationalen Energieeffizienzplan" soll die Abhängigkeit Deutschlands von Energieimporten drastisch verringert und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent gesenkt werden. Diese Ziele sollen mit einem Bündel aus marktwirtschaftlichen Investitionsanreizen und ordnungsrechtlichen Vorgaben erreicht werden: Im Rahmen einer "sozialen Effizienzinitiative" sollen insbesondere Empfänger von Arbeitslosengeld II, Wohngeld und Kinderzulage von Energiekosten entlastet werden.