Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse vom 31. Juli 2010 in der am 5. August 2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1016) veröffentlichten Fassung.
Von sieben Mitgliedsinstituten (Fraunhofer IBP, Fraunhofer ISE, Fraunhofer IWES, ISFH, IZES gGmbH, ZAE Bayern und ZSW) des ForschungsVerbunds Erneuerbare Energien (FVEE) erstelltes Konzept für ein bis zum Jahr 2050 zu 100% auf erneuerbaren Energien basierendes deutsches Energieversorgungssystem.
Das im Juni 2010 veröffentliche Konzept versteht sich laut FVEE als ein Beitrag zum Energiekonzept der Bundesregierung und soll zudem Grundlage für ein anschließend zu erarbeitendes Papier des FVEE mit Empfehlungen zum 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung sein.
Der Beitrag stellt die Ergebnisse von 22 Szenarien aus 10 Studien hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland vergleichend gegenüber. Dazu werden die verschiedenen getroffenen Aussagen zum Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung (2006 und 2030) sowie der in den verschiedenen Szenarien angenommene Ausbau der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien getrennt nach Energietträgern im Vergleich zum technischen Stromerzeugungspotential im Jahr 2030 dargestellt.
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritisch mit den etablierten Prognosen zu den Wachstumschancen erneuerbarer Energien auseinander. Basierend auf einer Expertenbefragung werden im Beitrag die kritischen Punkte sowie die wirtschaftlichen und technologischen Potentiale der einzelnen Sparten erneuerbarer Energien, sowie des Lösungsansatzes virtueller Kombikraftwerke beschrieben.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 in der im Bundesgesetzblatt am 25. August 2009 veröffentlichten amtlichen Fassung (nur lesbare Version). Das Gesetz enthält in seinem Artikel 1 das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) sowie in Artikel 2 Änderungen des EnWG 2005.
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I, S. 1658), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I, S. 1804).
Zum Gesetzentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien
Bericht über die Entwicklung der Biogas- bzw. Biomethaneinspeisung mit Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung (bis 2030 Biomethaneinspeisung in Höhe von zehn Prozent des aktuellen Erdgasbedarfes in Deutschland).