Mit dem Rundbrief der Clearingstelle EEG („Newsletter“) werden Sie etwa viermal jährlich und ggf. zu aktuellen Anlässen über die jüngsten Entwicklungen rund um die Clearingstelle EEG informiert.
Möchten Sie den Rundbrief abonnieren, tragen Sie bitte Ihre E-Mail-Adresse in das Feld rechts ein, und klicken den Knopf „Speichern“ an. Sie erhalten darauf in Kürze eine E-Mail zur Bestätigung. Diese enthält einen Link, den Sie bitte aufrufen, um den Vorgang abzuschließen.
Der Beitrag stellt die Ergebnisse von 22 Szenarien aus 10 Studien hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien in Deutschland vergleichend gegenüber. Dazu werden die verschiedenen getroffenen Aussagen zum Anteil erneuerbarer Energien an der Gesamtstromerzeugung (2006 und 2030) sowie der in den verschiedenen Szenarien angenommene Ausbau der Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien getrennt nach Energietträgern im Vergleich zum technischen Stromerzeugungspotential im Jahr 2030 dargestellt.
Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag kritisch mit den etablierten Prognosen zu den Wachstumschancen erneuerbarer Energien auseinander. Basierend auf einer Expertenbefragung werden im Beitrag die kritischen Punkte sowie die wirtschaftlichen und technologischen Potentiale der einzelnen Sparten erneuerbarer Energien, sowie des Lösungsansatzes virtueller Kombikraftwerke beschrieben.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 in der im Bundesgesetzblatt am 25. August 2009 veröffentlichten amtlichen Fassung (nur lesbare Version). Das Gesetz enthält in seinem Artikel 1 das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) sowie in Artikel 2 Änderungen des EnWG 2005.
Bericht über die Entwicklung der Biogas- bzw. Biomethaneinspeisung mit Hinblick auf das Ziel der Bundesregierung (bis 2030 Biomethaneinspeisung in Höhe von zehn Prozent des aktuellen Erdgasbedarfes in Deutschland).
Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/13821) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kopp, Kauch, Meierhofer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP zur Energiepolitik der Bundesregierung (Bt-Drs. 16/13714).
Im Anhang die Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 in der am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Fassung.
Zum Verordnungsentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien.
Der BMU-Entwurf für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) stellt teils schärfere Anforderungen an die Biobrennstoffe für Wärme- und Stromproduktion als die Nachhaltigkeitskriterien im Richtlinienentwurf der EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. So kann nach der BioSt-NachV einen Nawaro-Bonus nur noch erhalten, wer dem Netzbetreiber ein Nachhaltigkeitszertifikat vorlegt.
Flüssige Energieträger, die in die EU importiert und hier auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden sollen, müssen künftig Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Der Beitrag benennt die zur Zeit entstehenden und diskutierten Zertifizierungssysteme - u.a. ISCC, RSPO, RTRS und RSB - welche die Standarderfüllung transparent machen sollen, und beschreibt ihre Anwendung in der Praxis.
Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist wegen seiner möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in die Kritik geraten. Für Biokraftstoffe wie auch für flüssige Biomasse für Verstromung hat die EU in Art. 17 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitsanforderungen aufgestellt. Der Aufsatz beschreibt und bewertet Art. 17 und 18 der Richtlinie und stellt deren Umsetzung durch die Entwürfe zur NachV-BioSt und zum NawaRo-Bonus vor.
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht.