Umweltgutachten 2008 des Sachverständigenrates für Umweltfragen: Umweltschutz im Zeichen des Klimawandels.
Leitsätze:
In Deutschland sind gegenwärtig über 19.000 Windenergieanlagen installiert. Dies ist klimaschutz- und energiepolitisch zu Recht als Erfolg gewertet worden, hat aber auch erhebliche Konflikte mit dem Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz hervorgebracht. Auf die Problemlage hat der Gesetzgeber insbesondere durch Schaffung verbesserter rechtlicher Möglichkeiten für eine räumliche Konzentration von Windenergieanlagen reagiert. Durch verschiedene höchstrichterliche Entscheidungen sind die rechtlichen Anforderungen an den Planungsvorbehalt des § 35 Abs. 3 S.
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützten Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision bleiben ohne Erfolg.
Bei den nicht förmlich unter Landschaftsschutz gestellten Flächen stellt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes keine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs im Sinne von § 35 Abs. 2 BauGB dar, wenn das Bauvorhaben nicht zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB führt. Geklärt ist ferner, dass auch ein nicht unter förmlichen Naturschutz gestelltes Gebiet durch Windenergieanlagen verunstaltet werden kann. Wann dies der Fall ist, hängt von einer wertenden Betrachtung des jeweiligen Gebiets im jeweiligen Einzelfall ab. Auch wenn bestimmte Landschaftsteile, die sich in einem Landschaftsschutzgebiet befinden, durch eine Windenergieanlage, die außerhalb dieses Gebiets errichtet werden soll, optisch beeinflusst werden, liegt eine Beeinträchtigung eines öffentlichen Belangs nur vor, wenn dies zu einer Verunstaltung des Landschaftsbildes führt. Wann dies der Fall ist, lässt sich nicht ohne Würdigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten beurteilen.
Die Nutzung der kleinen Wasserkraft in Deutschland im Spannungsfeld von Klima-, Natur- und Gewässerschutz. Hintergrundpapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Februar 2008
In Deutschland hat die Wasserkraftnutzung (Stand: 2006) nach der Windenergie den zweithöchsten Anteil an Strom unter den erneuerbaren Energien. Die Wasserkraft weist einen hohen Wirkungsgrad auf und kann nachfragegerecht Strom zur Absicherung der Grundlast produzieren. Mit der Nutzung der Wasserkraft konnten 2006 etwa 23,5 Mio t CO2-Emissionen eingespart werden.
Andererseits sind mit der Nutzung der Wasserkraft auch erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden. Die Wasserkraft hat einen hohen Ausbaugrad erreicht. Die Höhe ökonomisch und ökologisch sinnvoller Wachstumspotenziale mit der kleinen Wasserkraft wird sehr unterschiedlich diskutiert. Es ist davon auszugehen, dass diese vorrangig im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie teilweise im Neubau an bestehenden Querbauwerken liegen.
Aus den Leitsätzen des Gerichts:
Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die für sofort vollziehbar erklärte vorzeitige Besitzeinweisung - des Windkraftanlagenbetreibers - hat per se (noch) keine aufschiebende Wirkung. Jedoch kann in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 5 VwGO ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch im Baulandverfahren gestellt werden.
Das Forschungsprojekt Sunreg II untersucht die Auswirkungen des Energiepflanzenanbaus auf andere Raumnutzungsformen. Der Beitrag zeigt erste Ergebnisse auf, die auf vielfältige Konflikt- als auch Synergiepotentiale zwischen dem Energieplanzenanbau für Biogas und anderen Raumnutzungen (Landwirtschaft, Tourismus, Siedlungsentwicklung, Trinkwassergewinnung, Hochwasserschutz, Naturschutz, etc.) hindeuten.
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Belange des Denkmalschutzes i.S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und landesrechtliche Vorschriften zum Schutz von Denkmälern der Errichtung von Windkraftanlagen entgegenstehen.
Der in 2. Auflage erschienene und von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe (FNR) e.V. herausgegebene Leitfaden will das Wissen über den Einsatz biogener Brennstoffe in kleineren Anlagen systematisieren und aufbereiten. Dabei wird der Versuch unternommen, einerseits grundlegende, zum Teil komplexe Zusammenhänge allgemein verständlich darzustellen und andererseits anwendungsbezogene technische, organisatorische, wirtschaftliche und rechtliche Fragen umfassend zu beantworten. Dadurch kann der Leitfaden als Projektierungs- und Ausführungshilfe für die am Prozess der Brennstoffbereitstellung und -nutzung beteiligten Akteure aber auch für die beratenden öffentlichen und privaten Einrichtungen dienen.
Bioenergie und Biogasförderung nach dem neuen EEG und ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Studie gefördert durch die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR).
Die Studie beschäftigt sich mit der Veränderung des Anbauverhaltens, der Nutzung biologischer Reststoffe in der Landwirtschaft sowie mit deren Auswirkungen auf Natur und Landschaft. Hierzu werden die Auswirkungen einer Ausrichtung auf "Energyfarming" bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Hilfe von örtlichen Beratungsstrukturen, Agrarverwaltungen und Untersuchungen zu diesem Thema empirisch ermittelt. Auf Grundlage dieser Erhebung werden Szenarien für die zukünftige Entwicklung dargestellt und eine begründete Abschätzung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft abgeleitet. Aus den daraus ermittelten Maßnahmen zur Reduzierung von negativen Auswirkungen und den damit verbundenen Kosten für den Betrieb, werden in der Studie Handlungsempfehlungen dargestellt. Diese beziehen sich auf Änderungen in der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur und auf die Eingliederung der Betriebsflächen in Natur und Landschaft.