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Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.
Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.
Im Beitrag stellt der Autor zunächst den Rechtsrahmen dar, dem die Genehmigungen zur Aufsuchung und Nutzung von Geothermie unterliegen, um anschließend auf die verschiedenen gesetzlichen Förderungsregelungen für Strom und Wärme aus Geothermie einzugehen. Geothermie könne zwar langfristig eine wichtige Rolle bei der Strom- und Wärmeerzeugung einnehmen, werde jedoch derzeit noch aufgrund der wirtschaftlichen und technologischen Risiken einerseits, und aufgrund des komplexen Genehmigungs-Rechtsrahmens andererseits gebremst.
Mit dem Urteil vom 21. April 2009, Az. 4 C 3.08, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude aus der (behaupteten) Verletzung denkmalschutzrechtlicher Normen eine Klagebefugnis gegenüber benachbarten Vorhaben wie z.B. geplanten Windkraftprojekten haben.
Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009 in der im Bundesgesetzblatt am 25. August 2009 veröffentlichten amtlichen Fassung (nur lesbare Version). Das Gesetz enthält in seinem Artikel 1 das Gesetz zum Ausbau von Energieleitungen (Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG) sowie in Artikel 2 Änderungen des EnWG 2005.
Bericht über den Repowering-Workshop der Windenerige Agentur Bremerhaven/Bremen (WAB) vom 11. und 12. Juni 2009. Zusammenfassung von Vorträgen zu kommunal- und baurechtlichen Aspekten des Repowering sowie zur Akzeptanzerhöhung durch Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht). Leitsatz der Clearingstelle EEG:
Im Anhang die Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 in der am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Fassung.
Zum Verordnungsentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien.
Das VG Minden hat den Eilantrag eines Antennenanlagenbetreibers gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenenergieanlage vom Typ Enercon E-53 in einem Industriegebiet zurückgewiesen. Als bisher erstes Gericht hat es entschieden, dass die Errichtung von Windenergieanlagen auch in Industriegebieten - also im Rahmen eines Bebauungsplanes und außerhalb des Außenbereiches - zulässig sein könne. Zudem gehe das Gebot der Rücksichtnahme nicht so weit, dass es hinnehmbare Beeinträchtigungen einer anderen Bebauung untersage und damit den Verzicht auf das Vorhaben in Gänze verlange.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; über die Beschwerde hiergegen wird das OVG Münster (Az. 8 B 478/09) entscheiden. Sollte der Beschluss rechtskräftig werden, wird auch die Errichtung von Windenergieanlagen in Industrie- und Gewerbegebieten vermehrt zur Diskussion stehen, in denen, anders als im Außenbereich, keine Konzentrationsplanungen vorgenommen werden können.
Der BMU-Entwurf für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) stellt teils schärfere Anforderungen an die Biobrennstoffe für Wärme- und Stromproduktion als die Nachhaltigkeitskriterien im Richtlinienentwurf der EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. So kann nach der BioSt-NachV einen Nawaro-Bonus nur noch erhalten, wer dem Netzbetreiber ein Nachhaltigkeitszertifikat vorlegt.