Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“. Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 20. Mai 2010 für das EAG EE (s. Anhang) sind Bundesländer und Verbände bis zum 9. Juni 2010 angehört worden. Das EAG EE soll das nationale Recht zur Förderung Erneuerbarer Energien, insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), an die europäische sog. Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2009/28/EG anpassen.
Ber Beitrag analysiert die nun im europäischen Gemeinschaftsrecht geschaffene, erstmals eigenständige Kompetenzgrundlage zum Erlass von Maßnahmen im Energiebereich - Art. 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV, auch sog. Lissabon-Vertrag)- und grenzt sie zu anderen Vorschriften mit Energiebezug ab.
Zusammenstellung und Erläuterung in einem ersten Überblick der Neuregelungen der jeweils am 1. Januar in Kraft getretenen Gesetze EEG 2009 und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) 2009.
In der Studie wird die Windenergieintegration ins europäische Stromnetz hinsichtlich der technischen Machbarkeit und möglicher Netzanpassungs- und Ausbaumaßnahmen sowie in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Marktmechanismen und Regularien auf dem europäischen Strommarkt bis zum Jahr 2030 analysiert. Grundsätzlich wird dabei die ökonomische und technische Machbarkeit der Integration großer Windenergieerzeugung in das europäische Stromsystem bejaht.
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) vom 7. August 2008 (BGBl. I, S. 1658), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen vom 15. Juli 2009 (BGBl. I, S. 1804).
Zum Gesetzentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien
Die Kommission hat am 30. Juni 2009 per Entscheidung (C(2009) 5174) ein Muster für die von der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) vorgeschriebenen nationalen Aktionspläne vorgegeben. Jeder Mitgliedstaat muss einen solchen Aktionsplan erstellen und ihn spätestens bis zum 30. Juni 2010 der Kommission mitteilen.
Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV).