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In der Studie wird die Windenergieintegration ins europäische Stromnetz hinsichtlich der technischen Machbarkeit und möglicher Netzanpassungs- und Ausbaumaßnahmen sowie in Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Marktmechanismen und Regularien auf dem europäischen Strommarkt bis zum Jahr 2030 analysiert. Grundsätzlich wird dabei die ökonomische und technische Machbarkeit der Integration großer Windenergieerzeugung in das europäische Stromsystem bejaht.
Die Kommission hat am 30. Juni 2009 per Entscheidung (C(2009) 5174) ein Muster für die von der Richtlinie über erneuerbare Energien (2009/28/EG) vorgeschriebenen nationalen Aktionspläne vorgegeben. Jeder Mitgliedstaat muss einen solchen Aktionsplan erstellen und ihn spätestens bis zum 30. Juni 2010 der Kommission mitteilen.
Im Anhang die Verordnung über die Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV) vom 23. Juli 2009 in der am 29. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichen Fassung.
Zum Verordnungsentwurf nebst Begründung und den übrigen Gesetzgebungsmaterialien.
Der BMU-Entwurf für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) stellt teils schärfere Anforderungen an die Biobrennstoffe für Wärme- und Stromproduktion als die Nachhaltigkeitskriterien im Richtlinienentwurf der EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. So kann nach der BioSt-NachV einen Nawaro-Bonus nur noch erhalten, wer dem Netzbetreiber ein Nachhaltigkeitszertifikat vorlegt.
Flüssige Energieträger, die in die EU importiert und hier auf die Biokraftstoffquote angerechnet werden sollen, müssen künftig Umwelt- und Sozialstandards erfüllen. Der Beitrag benennt die zur Zeit entstehenden und diskutierten Zertifizierungssysteme - u.a. ISCC, RSPO, RTRS und RSB - welche die Standarderfüllung transparent machen sollen, und beschreibt ihre Anwendung in der Praxis.
Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist wegen seiner möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in die Kritik geraten. Für Biokraftstoffe wie auch für flüssige Biomasse für Verstromung hat die EU in Art. 17 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitsanforderungen aufgestellt. Der Aufsatz beschreibt und bewertet Art. 17 und 18 der Richtlinie und stellt deren Umsetzung durch die Entwürfe zur NachV-BioSt und zum NawaRo-Bonus vor.
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht.
Die Bundesregierung hat am 29. April 2009 den Nationalen Biomasseaktionsplan (Energie) beschlossen. Die Bundesregierung unterstützt damit die EU-Kommission, die in ihrem 2005 veröffentlichten europäischen Biomasseaktionsplan die EU-Mitgliedstaaten auffordert, nationale Aktionspläne für die energetische Nutzung von Biomasse zu erstellen.
Für die Geltung nationalen Rechts in der AWZ kann auf eine ausdrückliche Erstreckungsklausel jedenfalls dann verzichtet werden kann, wenn sich die Notwendigkeit zur Geltung des nationalen Rechts bereits daraus ergibt, dass andere Rechtsvorschriften, die der nationale Gesetzgeber eigens für die AWZ erlassen hat (hier: die SeeAnlV), andernfalls mangels hinreichender Grundlagen für ihre Vollziehung und praktische Umsetzung weitgehend bedeutungslos würden.