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Fragen zum NawaRo-Bonus für Bestandsanlagen und zum Inbetriebnahmebegriff im EEG 2004 geklärt - 03/2013

Die Autorinnen beschäftigen sich in ihrem Beitrag mit dem Hinweis 2013/7 sowie der Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG.

In den Entscheidungen der Clearingstelle EEG werden Rechtsfragen zum NawaRo-Bonus für vor dem Jahr 2007 in Betrieb genommene Biomasseanlagen mit fossiler Zünd- und Stützfeuerung sowie zur Inbetriebnahme von unter dem EEG 2004 auf Biomethan umgestellten Blockheizkraftwerken (BHKW) geklärt.

Bemerkungen

Der BGH hat am 23. Oktober 2013 unter dem Aktenzeichen VIII ZR 262/12 entschieden, dass mehrere BHKW, die gemeinsam einen Fermenter nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind. Teile der Empfehlung 2009/12 vom 1. Juli 2010, in der die Clearingstelle EEG hinsichtlich des Anlagenbegriffes zu einem anderen Ergebnis gekommen war als der BGH im vorliegenden Urteil, sind mit der Entscheidung des BGH hinfällig geworden. Näheres hierzu können Sie der Empfehlung 2012/19 vom 2. Juli 2014 entnehmen.

Datum
Autor(en)

Marieluise Reißenweber und Elena Richter

Fundstelle

Biogas Journal 03/2013, 150