Konzentration erlaubt

Studie - Schlagworte: Repowering · Windenergie
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Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Befürchtungen von Städten und Gemeinden hinsichtlich Änderungen an Flächennutzungsplänen zur Ermöglichung des sog. Repowering von Windkraftanlagen ein.

Dabei vertritt er die Auffassung, dass nach der Rechtsprechung zwar für die Verminderung, nicht aber für die Erweiterung von vorhandenen Konzentrationsflächen eine neue Gesamtabwägung erforderlich sein dürfte. Selbst wenn doch eine neue Gesamtabwägung erforderlich und damit die Änderung der Konzentrationsplanung unwirksam sein könnte, bliebe bei entsprechender Begründung der Änderung die bisherige Konzentrationsplanung wirksam.

Vor diesem Hintergrund sei den Gemeinden nur zuzuraten, planungsrechtliche Änderungen für ein Repowering vorzunehmen.

Autor(en): 
Andreas Hinsch
Datum: 
11/2010
Gesetzesbezug: 
BauGB/ROG
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 30
Fundstelle: 
Erneuerbare Energien 11/2010, 134-135

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