Gerne können sich die Vertreterinnen und Vertreter der Medien der allgemeinen Presse (einschließlich des Rundfunks und des Fernsehens) und der juristischen Fachverlage an die Clearingstelle EEG wenden.
Bitte senden Sie uns eine elektronische Post an
und teilen uns kurz mit,
Wir setzen uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Bitte beachten Sie, dass wir Post, die uns unter dieser elektronischen Adresse erreicht, nur bearbeiten, wenn sie Presseanfragen beinhaltet. Wenn Sie unsere Unterstützung zur Klärung eines EEG-rechtlichen Problems etwa als Anlagenbetreiberin bzw. Anlagenbetreiber, Netzbetreiber oder Umweltgutachterin bzw. Umweltgutachter wünschen, nutzen Sie bitte ausschließlich unser Anfrageformular. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Clearingstelle EEG informiert die interessierte Öffentlichkeit grundsätzlich über ihre Internetpräsenz und den elektronischen Rundbrief, den Sie abonnieren und nachlesen können.