Am 3. März 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen im EEG 2009 beschlossen.
Laut Kabinettsbeschluss soll die Vergütung für Dachanlagen zum 1. Juli 2010 einmalig um 16% abgesenkt werden. Bei Freiflächen soll die Absenkung 15% betragen, bei Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung 11%. Die Vergütung für Anlagen auf Ackerflächen soll ab dem 1. Juli 2010 ganz entfallen. Im Gegenzug sollen Industrie- und Gewerbegebiete sowie Seitenstreifen von Autobahnen und Schienenwegen in die Förderung aufgenommen werden. Die Befristung der Förderung von Freiflächenanlagen bis einschließlich 2014 soll aufgehoben werden. Der Anreiz zum Eigenverbrauch des erzeugten Stroms soll für Anlagen mit einer Leistung bis 800 kW von 4 Cent/kwh auf 8 Cent/kWh erhöht werden. Zusätzlich zu den einmaligen Absenkungen soll die jährliche Degression neu geregelt werden. Diese soll 9% betragen, solange der PV-Anlagenzubau einen Zielkorridor von 2.500 bis 3.500 MW nicht verlässt, hingegen bei Überschreitung des Korridors bei 11% in 2011 bzw. 13% in 2012, bei Unterschreiten bei unter 9% liegen.
Zuvor hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) am 20. Januar 2010 ein Eckpunktepapier mit Vorschlägen zu Änderungen am EEG 2009 in Bezug auf die Vergütung für Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Im Eckpunktepapier war vorgeschlagen worden, die Zielmarke für den jährlichen Ausbau auf 3.000 MW pro Jahr anzusetzen. Bei einem Zubau von 2.500 bis zu 3.000 MW sollte die Degression unverändert bei 9% belassen werden, ab einem Zubau von mehr als 3.500 MW die Degression in jeweils 1.000 MW-Schritten um je weitere 2,5% erhöht, bei einem Zubau von weniger als 2.500 MW die Degression in 500 MW-Schritten um jeweils 2,5% gesenkt werden. Zusätzlich war eine einmalige Absenkung der Vergütungssätze um 15% vorgesehen. Bei Dachanlagen hätten diese Regelung zum 1. April 2010, bei Freiflächenanlagen zum 1. Juli 2010 greifen sollen. Der Vergütungssatz für Freiflächenanlagen auf Ackerflächen wäre dabei zusätzlich zu den 15 Prozent um weitere 10%, d.h. insgesamt um 25% abzusenken gewesen. Diese Absenkung wäre ebenfalls zum 1. Juli 2010 vorzusehen gewesen. Beim Eigenverbrauch sollte keine einmalige Absenkung des Vergütungssatzes stattfinden. Im Ergebnis sollte die Vergütung für den Eigenverbrauch, in dessen Rahmen Kosten für Bezugsstrom ganz oder teilweise entfallen, gegenüber der Einspeisevergütung statt um bisher ca. 4 Cent/KWh demnächst um ca. 10 Cent/KWh höher sein.