Das
(AusglMechV), nach der die Stromlieferanten ab 2010 nicht mehr verpflichtet sind, den Strom aus Erneuerbaren Energien (EEG-Strom) physikalisch abzunehmen, durch eine Ausführungsverordnung zu konkretisieren. Das Eckpunktepapier führt die von der Bundesnetzagentur als regelungsbedürftig angesehenen Verfahrensfragen und Detailregelungen auf.
| Anhang | Größe |
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| BNetzA_Eckpunkte_AusglMechV.pdf | 48.59 KB |