Welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat der Direktverbrauch von Strom aus Fotovoltaikanlagen?

Häufige Frage - Schlagworte:
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Anlagenbetreiberinnen und -betreiber oder Dritte können unter bestimmten Umständen gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 den Strom aus Fotovoltaikanlagen selbst verbrauchen und eine auf 25,01 ct/kWh reduzierte Vergütung beanspruchen.

Das Bundesumweltministerium hat zu den Auswirkungen dieses Direktverbrauchs (der häufig auch als „Eigenverbrauch“ bezeichnet wird) auf die Umsatzsteuer eine Stellungnahme herausgegeben. Sie können diese unter http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/42895/40508/ abrufen.

Des Weiteren hat das Bundesfinanzminsterium am 1. April 2009 in einem Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung des sog. Direktverbrauchs, zur Frage der Bemessungsgrundlage des Direktverbrauchs bei Fotovoltaikanlagen und zum Vorsteuerabzug des Anlagenbetreibers Stellung bezogen. Sie finden das Schreiben, das in der Zeitschrift "Der Betrieb" (DB), Heft 15, 2009, S. 764-765 abgedruckt worden ist und auch im Bundessteuerblatt, Teil I, veröffentlicht werden soll, als PDF-Dokument unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/sid_FB6A4446C0F7F24AC0100... sowie weitere Informationen unter http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuel....

Bitte beachten Sie, dass die Clearingstelle EEG nur zur Auslegung und Anwendung des EEG berufen ist. Wenn Sie weitergehende steuerrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Steuerberaterinnen oder Steuerberater, Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte oder an Ihr Finanzamt.

erstellt am: 
16.04.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32

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