Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) tritt in der novellierten Fassung am 01.01.2009 in Kraft. Darin wird eine Erhöhung der Grundvergütung von 1,0 ct/kWh für nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftige Bestands- und Neuanlagen in Aussicht gestellt, wenn die Formaldehyd-Emissionen dem Emissionsminimierungsgebot nach der TA Luft entsprechen.
Zur Konkretisierung der im EEG 2009 in Bezug genommenen TA Luft hat die Bund/Länderarbeitsgruppe Immissionsschutz (LAI) am 17./18. September 2008 einen Beschluss gefasst, der für alle Biogasanlagen die Einhaltung eines Emissionswerts von 40 mg/m3 i.N. fordert. Die in Zusammenarbeit mit dem BMU erstellten VDMA-Erläuterungen behandeln Fragestellungen bezüglich der in der EEG-Novelle getroffenen Regelungen für Biogas-Verbrennungsmotoranlagen und sind als Hilfestellung für Motorenhersteller, Anlagenbauer, Betreiber und weitere interessierte Kreise gedacht.
Unten finden Sie die Erläuterungen des VDMA, die als Anlage auch den Beschluss der LAI enthalten.
| Anhang | Größe |
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| VDMA_Formaldehyd_Erlaeuterungen_2008-12-05.pdf | 275.92 KB |