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Hinweis 2018/24 – Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)

Die Clearingstelle hat am 23. Juli 2019 den Hinweis zum Thema „Ersetzen von PV-Anlagen an demselben Standort (§ 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2017)“ beschlossen.

Der Hinweisentwurf ist gemäß der Verfahrensordnung der Clearingstelle den nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen zur Stellungnahme übermittelt worden. Diese sind in der unten genannten Liste aufgeführt. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat erklärt, sich die Ausführungen der Bundesnetzagentur zu eigen zu machen und vor diesem Hintergrund keine gesonderte Stellungnahme abzugeben.

Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises und die Stellungnahmen der akkreditierten Verbände.

Zu diesem Verfahren gehören die im Anhang (als PDF-Dateien) bereitgestellten Dokumente.

Bemerkungen

Das OLG Naumburg, Urt. v. 16.04.2021 - 7 U 71/20, teilt die Rechtsauffassung der Clearingstelle EEG|KWKG, wonach ein Verschrotten der ersetzten Module nicht erforderlich ist. Das Urteil finden Sie hier.

Abgeschlossen
Ja
eingeleitet am
beschlossen am
Aktenzeichen

2018/24