Die Clearingstelle EEG hat am 23. Mai 2012 den Hinweis zu dem Thema „BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Die in dem Hinweisverfahren behandelten Fragen lauten wie folgt:
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Müssen Betreiberinnen und Betreiber von Biogasanlagen, die den Bonus für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen gemäß Anlage 2 EEG 2009 („NawaRo-Bonus“) erhalten und deren Anlagen
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nach dem 31. Dezember 2008 und vor dem 1. Januar 2012 errichtet und nach § 3 Nr. 5 EEG 2009 in Betrieb genommen worden sind,
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nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig waren und
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im Sinne von Nr. 1.15 Spalte 2 des Anhangs zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in der ab dem 1. Juni 2012 geltenden Fassung eine Produktionskapazität von 1,2 Millionen Normkubikmetern Rohgas je Jahr oder mehr aufweisen,
gemäß Anlage 2 Nr. I.4 EEG 2009 bei der Erzeugung des Biogases das Gärrestlager gasdicht abdecken und zusätzliche Gasverbrauchseinrichtungen für einen Störfall oder für eine Überproduktion verwenden, um weiterhin den Anspruch auf den NawaRo-Bonus zu haben?
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Welche Rechtsfolgen ergeben sich für den Emissionsminimierungsbonus gemäß § 27 Abs. 5 bzw. § 66 Abs. 1 Nr. 4 a EEG 2009?
Gemäß § 25b Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG (VerfO) haben die in Teil C des Anhangs der Verfahrensordnung aufgeführten Verbände sowie die nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Interessengruppen und öffentlichen Stellen in Teil A des Anhangs zur Verfahrensordnung bis zum 21. Mai 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweisentwurf erhalten.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
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der Eröffnungsbeschluss der Clearingstelle EEG vom 10. Mai 2012,
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die Liste der betroffenen Kreise, die zum Hinweisentwurf 2012/11 konsultiert worden sind,
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der Entwurf des Hinweises der Clearingstelle EEG vom 11. Mai 2012,
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die Stellungnahme des BMU vom 16. Mai 2012,
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die Stellungnahme des BMELV vom 16. Mai 2012,
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die Stellungnahme des ERT vom 20. Mai 2012,
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die Stellungnahme des FvB vom 21. Mai 2012,
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die Stellungnahme des BBE vom 21. Mai 2012,
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die Stellungnahme des MLUR vom 21. Mai 2012,
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die Stellungnahme des Deutschen Bauernverbandes vom 21. Mai 2012,
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die Stellungnahme des BDEW vom 21. Mai 2012 und
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der Hinweis der Clearingstelle EEG vom 23. Mai 2012.
Diese Dokumente sind unten als PDF-Dateien zum Herunterladen bereitgestellt.
Urheber:
Clearingstelle EEG
eingeleitet am:
10.05.2012
beschlossen am:
23.05.2012
Gesetzesbezug:
EEG 2009 § 27 Abs. 5
Gesetzesbezug:
EEG 2009 § 66