Hinweisverfahren 2011/8 - PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen

Hinweis - Schlagworte: Fotovoltaik
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Abgeschlossen: 
Nein

Die Clearingstelle EEG hat am 3. Januar 2012 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ eingeleitet.

Die in dem Hinweisverfahren behandelten Fragen lauten wie folgt:

„Unter welchen Voraussetzungen sind Solarstromanlagen auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG 2012 ?

Insbesondere:

 

  1. Was sind „Autobahnen“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) EEG 2012 ?
  2. Was sind „Schienenwege“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) EEG 2012 ?
  3. Wo liegt der „äußere Rand der befestigten Fahrbahn“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG 2012 ?
  4. Unter welchen Voraussetzungen sind stillgelegte Verkehrswege „Autobahnen“ oder „Schienenwege“ i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG2012 ?
  5. Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich, wenn der Verlauf des Verkehrsweges geändert wird ?“

 

Gemäß § 25b Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG (VerfO) erhalten die in Teil C des Anhangs der Verfahrensordnung aufgeführten Verbände sowie die nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Interessengruppen und öffentlichen Stellen in Teil A des Anhangs zur Verfahrensordnung bis zum 30. Januar 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweisentwurf.

Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:

  • der Eröffnungsbeschluss vom 3. Januar 2012.

Dieses Dokument ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
03.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 § 32 Abs. 1 und 2
Aktenzeichen: 
2011/8
AnhangGröße
Eröffnungsbeschluss zum Hinweisverfahren 2011/862.93 KB

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