Die Clearingstelle EEG hat am 3. Januar 2012 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern zu Autobahnen oder Schienenwegen“ eingeleitet.
Die in dem Hinweisverfahren behandelten Fragen lauten wie folgt:
„Unter welchen Voraussetzungen sind Solarstromanlagen auf Flächen längs von Autobahnen oder Schienenwegen in einer Entfernung bis zu 110 Metern, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet worden i.S.d. § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3c) EEG 2012 ?
Insbesondere:
Gemäß § 25b Verfahrensordnung der Clearingstelle EEG (VerfO) erhalten die in Teil C des Anhangs der Verfahrensordnung aufgeführten Verbände sowie die nach pflichtgemäßem Ermessen ausgewählten Interessengruppen und öffentlichen Stellen in Teil A des Anhangs zur Verfahrensordnung bis zum 30. Januar 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Hinweisentwurf.
Zu diesem Verfahren gehört folgendes Dokument:
Dieses Dokument ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Eröffnungsbeschluss zum Hinweisverfahren 2011/8 | 62.93 KB |