Hier finden Sie eine Auswahl an Normen, die für das Recht der Erneuerbaren Energien wichtig sind. Beachten Sie bitte, dass die Clearingstelle keine Gewähr für die Richtigkeit der Texte übernimmt. Rechtsverbindlich sind allein die im Bundesgesetzblatt und im Amtsblatt der Europäischen Union abgedruckten Fassungen.
Eine Sammlung der zentralen Rechtsquellen zur Förderung und zum Netzzugang von Strom aus Erneuerbaren Energien in den EU-Mitgliedsstaaten sowie zugehörige Erläuterungen finden Sie unter res-legal.eu.
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Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten Fassung.
Der Artikel 6 des Gesetzes sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Erstes Gesetz zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes vom 11.08.2010 in der am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1170) veröffentlichten Fassung.
Das Gesetz sieht insbesondere folgende Änderungen am EEG 2009 vor:
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011
Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1475).
Mit dieser Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sollen vor allem Änderungen der europäischen Emissionshandels-Richtlinie (RL 2003/87/EG, zuletzt geändert durch RL 2009/29/EG) in nationales Recht umgesetzt werden.
Das EEG 2009 in seiner letzten Fassung, geändert durch Artikel 13 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634), finden Sie
Nachfolgend finden Sie jeweils Einzelseiten
Französische Übersetzung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EEG) vom 25. Oktober 2008:
"Loi portant réforme du droit relatif aux énergies renouvelables dans le domaine de l’électricité et d’amendement des dispositions connexes".
Nicht amtliche Übersetzung.
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).
Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634), welches u.a. das EEG 2009 zum EEG 2012 novelliert, wurde berichtigt (Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien vom 11. November 2011, am 24. November 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I S. 2255), s. Anhang).
„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.