Auf dieser Seite finden Sie Dokumente, die den Rechtssetzungsprozess zu verschiedenen thematisch relevanten Gesetzen und Verordnungen dokumentieren. Zum Zwecke der Dokumentation bleiben die Dokumente auch nach der Verabschiedung bzw. Inkraftsetzung auf dieser Seite verfügbar.
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz). Das Gesetz soll durch Änderungen des GWB und des EnWG die Schaffung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt regeln. Die Markttransparenzstelle soll eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen. Ihre Aufgaben soll sie in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur wahrnehmen.
A. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai beschlossen, zu dem „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BR-Drs. 204/12, s. Anhang) den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen (BR-Drs. 204/12(Beschluss), s. Anhang).
Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag kann das Gesetz (Einspruchsgesetz) noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden.
A. Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages
Am 25. April 2012 fand eine öffentliche Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ (BT-Drs. 17/8801, s. Anhang) im Wirtschaftsausschuss des Bundestages unter Stellungnahme verschiedener Akteure statt.
B. Gesetzentwurf (BT-Drs. 17/8801)
Der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ der Bundesregierung (BT-Drs. 17/8801, s. Anhang) sieht unter anderem folgende Änderungen am KWKG vor:
Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634) wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012). Durch Art. 5 desselben Gesetzes wird weiterhin die BiomasseV zum 1. Januar 2012 geändert (BiomasseV 2012).
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über Verlauf und Materialien des Gesetzgebungsverfahrens.
Durch das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554) wird das EnWG zum 4. August 2011 geändert (EnWG 2011). Im Folgenden finden Sie einen Überblick über den Ablauf und die Materialien des Gesetzgebungsverfahrens. Der Bundesrat hatte am 8. Juli 2011 beschlossen, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (vgl. BR-Drs. 395/2/11 (Beschluss), s. Anhang). Das Änderungsgesetz zum EnWG konnte damit - nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt - in der vom Bundestag beschlossenen (vgl. BR-Drs. 395/11, im Anhang) Fassung (BT-Drs. 17/6072 geändert durch BT-Drs. 17/6365, s. Anhang) in Kraft treten.
Im Anhang finden Sie
Die Liste der Stellungnahmen wird laufend ergänzt.
Im Folgenden finden Sie die Materialien des Gesetzgebunsverfahrens zum Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels.
A. Verkündung im Bundesgesetzblatt
Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE)“ vom 12. April 2011 wurde am 15. April 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I, S. 619).
B. Kein Einspruch durch den Bundesrat
Im Anhang finden Sie folgende Dokumente der öffentlichen Anhörung vor dem Umweltausschuss des Bundestages vom 5. Mai 2008 zu den Bundestagsdrucksachen 16/8148 (Gesetzentwurf der Bundesregierung) und 16/8393 (Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates):
Referentenentwurf der am 8. Dezember 2010 erlassenen Verordnung zur Änderung der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung.