Inhalt abgleichenWillkommen in der Clearingstelle EEG

Hinweis 2009/28 - Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 26. April 2010 den Hinweis zum Thema „Emissionsminimierungsbonus – Beginn und Dauer des Anspruchs“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
07.12.2009
beschlossen am: 
26.04.2010
Gesetzesbezug: 
BImSchG
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 5
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Gesetzesbezug: 
TA Luft
Aktenzeichen: 
2009/28

Verfahrensordnung (VerfO) der Clearingstelle EEG novelliert

Die Clearingstelle EEG hat mit Genehmigung des BMU ihre Verfahrensordnung an die sich erhöhende Anzahl ihrer Mitglieder angepasst. Zugleich wurden einige Vorschriften sowie Rechte der Verfahrensbeteiligten klarer formuliert.

Die novellierte Verfahrensordnung gilt zunächst für alle Verfahren, die nach dem 5. April 2010 eingeleitet werden.

erstellt am: 
01.04.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 57
Sonstige Meldung - Schlagworte:

Votum 2009/27 - Inbetriebsetzung (nicht) innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Biogasanlage der Anlagenbetreiberin mit der vorher errichteten Biogasanlage einer weiteren Anlagenbetreiberin zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gemäß § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall und unter Heranziehung des Hinweises 2009/13 der Clearingstelle EEG verneint).

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
06.11.2009
beschlossen am: 
18.12.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Aktenzeichen: 
2009/27

BioSt-NachVwV - Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und -stellen nach der BioSt-NachV

Verwaltungsvorschrift für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen nach der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachVwV) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 10. Dezember 2009 in der am 18. Dezember 2009 im Elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Fassung.

Die BioSt-NachVwV bestimmt näher, welche Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen nach § 33 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) sowie für die Anerkennung von Zertifizierungsstellen nach § 43 BioSt-NachV zu beachten sind.

Urheber: 
Bundesumweltministerium
Letzte Änderung/Fassung vom: 
10.12.2009
Fundstelle (Gesetzblatt): 
eBAnz AT 125 2009 B1

IDW-Prüfungsstandard zum EEG veröffentlicht

Der Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 9. September 2009 seinen Prüfungsstandard nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW PS 970) verabschiedet. Darin erlegt das IDW Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern auf, neben den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes die Voten, Hinweise und Empfehlungen der Clearingstelle EEG zu beachten, auch wenn diese nicht rechtsverbindlich sind.

erstellt am: 
22.10.2009
Gesetzesbezug: 
---

Hinweis 2009/7 - Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 7. Dezember 2009 den Hinweis zu dem Thema „Emissionsminimierungsbonus für Bestandsanlagen (§ 66 Abs. 1 Nr. 4a EEG 2009)“ abgegeben. Der Emissionsminimierungsbonus wird auch als „Formaldehydbonus“ bezeichnet. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und registrierten öffentlichen Stellen.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
20.08.2009
beschlossen am: 
07.12.2009
Gesetzesbezug: 
BImSchG
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 27 Abs. 5
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Gesetzesbezug: 
TA Luft
Aktenzeichen: 
2009/7

Repowering von Windenergieanlagen – Kommunale Handlungsmöglichkeiten

Leitfaden des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Kooperation mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund zum Thema Repowering.

Urheberschaft: 
Deutscher Städte- und Gemeindebund; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Datum: 
01.07.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 30
Politisches Programm - Schlagworte:
Icon Windenergie

Votum 2008/23 - Modernisierung einer Wasserkraftanlage

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Modernisierung eines Ausleitungswehres an einem Kanal im Jahre 2004 als eine Modernisierung der durch einen Anlagenbetreiber an dem gleichen Kanal betriebenen beiden Wasserkraftanlagen im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2004 anzusehen ist (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall bejaht). Leitsatz der Clearingstelle EEG:

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
20.05.2008
beschlossen am: 
27.11.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 21
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3 Abs 2 bis 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 6
Aktenzeichen: 
2008/23

Votum 2008/1 - Gebäudebegriff im EEG 2004

Abgeschlossen: 
Ja

Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die auf dem Dach einer Halle belegene PV-Installation von drei verschiedenen Betreibern unter Geltung des EEG 2004 als drei einzelne Anlagen abgerechnet wird (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall, insbesondere die konkrete Hallenfunktionalität, bejaht). Leitsätze der Clearingstelle EEG:

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
11.04.2008
beschlossen am: 
24.07.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 2
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 11 Abs 6
Aktenzeichen: 
2008/1

Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV)

Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus (AusglMechV) vom 17. Juli 2009 in der am 24. Juli 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I  S. 2101) veröffentlichten Fassung (PDF nur lesbar). 

Die Verordnung findet gemäß § 12 keine Anwendung auf Strommengen und Vergütungszahlungen, die sich aus den Abrechnungen nach § 37 Absatz 4 EEG 2009 für die Kalenderjahre 2008 und 2009 ergeben.

Urheber: 
Bund
Letzte Änderung/Fassung vom: 
22.02.2010
Fundstelle (Gesetzblatt): 
BGBl. I S. 2102
Fundstelle (online): 
http://www.bgbl.de/X...anzeiger_
Bemerkungen: 
Auch druckbare Version der AusglMechV unter www.gesetze-im-internet.de

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