Der Beitrag stellt eine Möglichkeit zur präzisen Abschätzung der zu erwartenden Leistung aus Solarstromanlagen vor, um PV-Anlagen optimal in die Stromversorgung einbinden zu können. Das Verfahren zur PV-Leistungsvorhersage beruht auf Strahlungs- und Temperaturvorhersagen des europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage (ECMWF), die in einer räumlichen Auflösung von 25 x 25 km und einer zeitlichen Auflösung von 3 h bereitgestellt werden. Das Verfahren ermöglicht stündlich aufgelöste Leistungsvorhersagen.
Leitsätze:
Siehe auch Urteil des BVerwG im Parallelverfahren vom selben Tage, Az. 4 C 18.07 (zu OVG Koblenz, Urt. v. 12.09.2007 - 8 A 10947/06), auch abgedruckt in ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2009, 206-208.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob der Betreiber eines 2009 auf Freiflächen errichteten Solarparks Anspruch auf Zahlung der Mindestvergütung nach § 32 Abs. 1 EEG 2009 hat und ob insbesondere die Voraussetzungen des § 32 Abs. 3 Nr. 3 EEG 2009 vorliegen (im Ergebnis unter Bezugnahme auf den konkreten Einzelfall und unter Heranziehung der Empfehlung 2008/6 der Clearingstelle EEG bejaht). Leitsätze der Clearingstelle EEG:
...wie viele Photovoltaikanlagen gibt es im ganzen Land? Seit Januar müssen alle neu installierten Solarstromanlagen der Bundesnetzagentur (BNetzA) gemeldet werden. Der Beitrag stellt die Regelung zur Meldung neuer Anlagen an die BNetzA nach § 16 EEG 2009 vor, geht auf die Hintergründe der Neuregelung ein und sucht eine Antwort auf die Frage, ob es sich dabei nur um ein System zur Steuerung der Solarstromvergütung oder darüber hinaus um das lange angekündigte Anlagenregister handelt.
Welche Maßnahmen zählen zum kommunalen Klimaschutz und können gemäß dem Baurecht von Gemeinden ergriffen werden? Für diese Frage hat der Gesetzgeber einige Instrumente bereitgestellt. Da diese Instrumente aufgrund verschiedener Rechtsunsicherheiten bislang nur sehr selten eingesetzt wurden, versucht der Beitrag einige der damit verbundenen juristischen Streitfragen zu lösen.
Die Clearingstelle EEG hat am 10. Juni 2009 ihre Empfehlung zum Thema „Anlagenzubau bei Fotovoltaikanlagen über den Jahreswechsel 2008/2009“ abgegeben. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditieren Verbänden und öffentlichen Stellen.
Antwort: Es kommt darauf an, um welche Art von Anlage es sich handelt.
Werden Solaranlagen an oder auf Baudenkmälern, auf Gebäuden in Denkmalbereichen oder in deren Umgebung errichtet, kann es zu Konflikten zwischen Umweltschutz und Denkmalschutz kommen. Die Denkmalschutzgesetze enthalten ausreichende Regelungen, um im jeweiligen Einzelfall die Störung des Erscheinungsbildes von Denkmälern sowie von historischen Orts- und Stadtkernen zu verhindern. Das Baurecht bietet zusätzlich Steuerungsmöglichkeiten. Diskutiert wird auch, ob dem Denkmaleigentümer ein Abwehrrecht u.a.