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Vorschläge der Bundesregierung zur künftigen Photovoltaikvergütung im EEG

Am 3. März 2010 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe zur Neuregelung der Einspeisevergütung für Fotovoltaikanlagen im EEG 2009 beschlossen.

Urheberschaft: 
Bundesregierung; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Datum: 
05.03.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33

Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen: Was ist der vorrangige Nutzungszweck einer baulichen Anlage nach § 33 Abs. 3 EEG

Der Autor entwickelt in seinem Beitrag eine Auslegung des neuen Gebäudebegriffes i.R.d. § 33 Abs. 3 EEG 2009, insbesondere des „vorrangigen Nutzungszweckes“ eines Gebäudes. Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit den Auslegungen der Rechtsprechung und der Clearingstelle EEG des alten Gebäudebegriffes nach § 11 Abs. 3 EEG 2004 verfolgt er dabei einen neuen eigenen Lösungsansatz, der auch auf einer Auslegung des Verhältnisses des § 32 EEG 2009 zum § 33 EEG 2009 beruht.

Autor(en): 
Thomas Binder
Datum: 
01/2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 33
Fundstelle: 
ZNER (Zeitschrift für neues Energierecht) 2009, 355-358

PV-Anlagen im Grundbuch absichern

Der Autor rät Betreibern von PV-Anlagen auf fremden Grundstücken, die PV-Anlage im Grundbuch durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach §§ 1090 ff. BGB abzusichern. Durch die Dienstbarkeit werde dem Anlagenbetreiber das Recht eingeräumt, eine PV-Anlage auf dem Grundstück zu betreiben und es für Installations-, Wartungs- und Reparaturzwecke zu betreten. Darüber hinaus werde durch die Dienstbarkeit das Eigentum des Betreibers bzw. der finanzierenden Bank an der PV-Anlage geschützt.

Autor(en): 
Thomas Binder
Datum: 
02/2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Fundstelle: 
Sonne, Wind & Wärme 3/2009, 72
Studie - Schlagworte:
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„Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ mit Änderung des EEG - Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen

Die Bundesregierung hat am 9. November 2009 den Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) beschlossen.

In Artikel 12 des Gesetzentwurfes wird folgende Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vorgeschlagen:

In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert worden ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

Initiator: 
Regierungsfraktionen
erster Entwurf vom: 
04.01.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 66
Fundstelle (Regierungsentwurf): 
http://www.bundesfin...erium.de/ ; http:www.bundestag.de/ ; http://www.bundesrat.de/

Degressions- und Vergütungssätze (Fotovoltaik) für 2010

Von der Bundesnetzagentur (BNetzA) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlichte Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen i.S.d. §§ 32, 33 EEG 2009.

Förmliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger (Papierausgabe) Nr. 164 vom 31.10.2009 (Veröffentlichung gemäß § 20 Abs. 2a S. 2 EEG 2009).

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetpräsenz der BNetzA.

Urheber: 
Bundesnetzagentur
Datum: 
04.11.2009
Bekanntmachungen - Schlagworte:
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Vorläufiger Rechtschutz nach § 12 Abs. 5 EEG 2004: Prüfungsumfang beim Verfügungsanspruch; Verfügungsgrund

Zum Verfügungsanspruch nach § 12 Abs. 5 Satz 1 EEG 2004 (hier: Anspruch auf (Abschlags-)Zahlungen in Höhe der Mindestvergütung gem. § 11 Abs. 1 EEG 2004 bejaht; ob es sich bei der Anlage um eine Fassadenanlage i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 oder um eine Freiflächenanlage i.S.d. § 11 Abs. 3, 4 EEG 2004 handele, sei hingegen im Hauptsacheverfahren zu klären.

Urheber: 
LG Chemnitz
Datum: 
04.02.2008
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 12 Abs 4
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 12 Abs 5

2009/14 - Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen

Abgeschlossen: 
Nein

Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 2. September 2009 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Vorgaben gem. § 6 Nr. 1 EEG 2009 für PV-Anlagen“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 2. Oktober 2009.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
02.09.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Aktenzeichen: 
2009/14

Konversionsflächen aus militärischer Nutzung i.S.d. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009; einstweilige Abschlagsvergütung

Zu § 59 EEG 2009 (hier: Gericht der Hauptsache, weil örtlich zuständig i.S.d. § 29 ZPO, sei bei Energielieferungsverträgen das Gericht am Ort der Energieabnahme. Dass noch kein Vertrag unterzeichnet worden und bis auf eine Einspeisung von Strom aus Pilotanlagen noch keine Stromlieferung erfolgt sei, sei im Hinblick auf das gesetzliche Schuldverhältnis nach § 4 Abs. 1 EEG 2009 und auf die bereits erfolgte Festlegung der Abnahmestelle unschädlich).

Urheber: 
LG Bad Kreuznach
Datum: 
02.09.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 34,§ 35,§ 36,§ 37 u. § 39
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 59
Rechtsprechung - Schlagworte:
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Konversionsflächen aus militärischer Nutzung i.S.d. § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009, einstweilige Festsetzung von Abschlagszahlung

Zu § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG 2009 (hier: Die Grünflächen neben der Landebahn auf dem Gelände eines ehemaligen Flugplatzes stellten Konversionsflächen aus militärischer Nutzung dar. Es handele sich nicht um eine intakte Grünfläche; die Folgen der militärische Nutzung wirkten auch nach Einstellung des Flugbetriebes fort, da sich noch verschiedene, zum Flugplatz gehörige militärische Anlagen wie Bunker und sonstige technische Geräte auf den Grünflächen befänden.

Urheber: 
AG Bad Sobernheim
Datum: 
31.08.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 32
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 34,§ 35,§ 36,§ 37 u. § 39
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 59
Rechtsprechung - Schlagworte:
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BDEW-Umsetzungshilfe zum EEG 2009, Version 1.0

An Netzbetreiber gerichtete Umsetzungshilfe zum EEG 2009 des BDEW Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., erarbeitet durch eine Projektgruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedener Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Die Unterlage stellt eine Fortschreibung der Verfahrensbeschreibung zum EEG 2004 des VDN (Verband der Netzbetreiber e.V. beim VDEW, jetzt BDEW) vom 15. Februar 2005 und der VDN-Umsetzungshilfe zur "kleinen" EEG-Novelle 2006 (§ 14a und § 15 Abs. 2 EEG 2004) dar.

Urheberschaft: 
BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft)
Datum: 
25.09.2009
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.

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