Sie können sich die abgeschlossenen Verfahren entweder als Eintrags-Voransichten oder als sortierbare Liste anzeigen lassen.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, als wie viele Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie gelten, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind, die teilweise auf verschiedenen und teilweise auf gleichen Grundstücken belegen sind.
Leitsätze:
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiber einen Anspruch gegen den Netzbetreiber auf Zahlung der erhöhten Einspeisevergütung (»KWK-Bonus«) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 i. V. m. § 8 Abs. 1 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 auch dann haben, wenn eine der Einrichtungen zur Erfassung der Nutzwärme nicht geeicht bzw. nicht eichbar ist (im Ergebnis bejaht).
Leitsätze der Clearingstelle EEG: