Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (EnWG-Novelle)

Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert zum 5. August 2011 das EnWG (EnWG 2011).

Diese Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt insbesondere die durch das Dritte Binnenmarktpaket Energie (bestehend aus den Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG sowie den Verordnungen (EG) Nr. 714/2009, Nr. 715/2009 und Nr. 713/2009) geschaffenen europarechtlichen Vorgaben um. Änderungen umfassen insbesondere die weitergehende Entflechtung von Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreibern (insbesondere die Entflechtung von Transportnetzbetreibern und Speicheranlagenbetreibern sowie ein getrennter Markenauftritt von Verteilnetzbetreibern), eine Neuregelung zu den sog. Objektnetzen (nunmehr sog. geschlossene Verteilnetze), die Regulierung von Gasspeicheranlagen, die Neuregelung der Vorschriften zu Messeinrichtungen und Messsystemen, die Einführung von weiteren Verbraucherschutzrechten und die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden.

Die Materielien zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

Urheber: 
Bund
Letzte Änderung/Fassung vom: 
28.07.2011
Fundstelle (Gesetzblatt): 
BGBl. I, S. 1554
Fundstelle (online): 
http://www.bundesgesetzblatt.de/
AnhangGröße
Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I S. 1554)364.31 KB

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