als Teil der fortlaufend aktualisierten EEG-Gesetzessammlung der Zeitschrift ree (Recht der Erneuerbaren Energien) des Bodak Verlages unter http://www.ree-portal.de/ (die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass sie diese Gesetzessammlung nicht prüft),
Insbesondere die PV-Vergütung unter dem EEG 2012 soll durch ein Änderungsgesetz geändert werden; tagesaktuelle Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1.
Bisherige Fassungen/Änderungen des EEG 2012:
Durch das Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 3044) wurde zum 1. April 2012 in § 66 Absatz 9 Satz 2 EEG 2012 vor dem Wort „Bundesanzeiger“ das Wort „elektronischen“ gestrichen.
Trägerin: RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH GF: Christine Kruczynski AG Charlottenburg HRB 107788 B USt-IdNr.: DE 255468643
Die Clearingstelle EEG ist nichtselbständiger Geschäftsbereich der RELAW – Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Bitte richten Sie Ihre Frage über das Anfrageformular an uns. Sollten Sie dieses nicht nutzen können, wenden Sie sich gern per Fax oder postalisch, aber in jedem Fall schriftlich an uns.
Unserem Auftrag entsprechend klären wir Streitigkeiten zwischen Anlagenbetreiberinnen bzw. -betreibern und Netzbetreibern und Anwendungsfragen des EEG. Wir bieten Ihnen hierfür verschiedene Verfahrensarten an. Einseitige (rechtliche) Beratung oder Projektrealisierungshilfen sind hiervon ausgeschlossen.