Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 23. Februar 2012 den Hinweis 2011/21 zu dem Thema „Zahlung des SDL-Bonus bei Übergangsanlagen“ beschlossen. Dem Hinweis voraus gingen der Eröffnungsbeschluss, der Entwurf des Hinweises sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 30. Januar 2012.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Windenergie im EEG 2012 gegenüber der Vorgängerregelungen im EEG 2009 vor. Er geht dabei u.a. auf die Vorschriften zum Repowering, zum Systemdienstleistungsbonus, zum Grünstromprivileg und zur Marktprämie sowie zur Offshore-Vergütung ein.
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor. Dabei geht er auf die Leitlinien der EEG-Novelle 2012, auf Änderungen der Vergütung bei den verschiedenen Erzeugungsarten, auf das Einspeisemanagement und damit zusammenhängende Entschädigunsgzahlungen, auf die neuen Formen der Direktvermarktung (allgemeine Bestimmungen Markt- und Flexibilitätsprämie, Grünstromvermarktung und sonstige Direktvermarktung), auf den Ausgleichsmechanismus sowie auf Ausgleichsregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen ein.
Der Erfahrungsbericht 2011 zum Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG-Erfahrungsbericht (s. auch im Anhang), den die Bundesregierung gem. § 65 EEG 2009 dem Deutschen Bundestag zur Evaluierung des EEG 2009 vorlegen muss, wurde am 6. Juni 2011 im Bundeskabinett beschlossen.
Die Clearingstelle EEG hat am 6. Juni 2011 den Hinweis zu dem Thema „Nachweisfrist der SDLWindV bei Bestandsanlagen“ beschlossen.
Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen (Systemdienstleistungsverordnung - SDLWindV) vom 3. Juli 2009, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (BGBl. I S. 1634, 1668).
Die SDLWindV regelt die technischen und betrieblichen Vorgaben nach § 6 Nr. 2 EEG 2009 sowie die Voraussetzungen, unter denen Windenergieanlagen Anspruch auf den sog. Systemdienstleistungsbonus nach § 29 Abs. 2 Satz 4, § 30 Satz 2 und § 66 Abs. 1 Nr. 6 EEG 2009 haben.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die dritte Ergänzung der Mittelspannungsrichtlinie seit 2009 ein, mit der der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auf letzte technische Probleme in Hinblick auf die Einspeisung von Windstrom reagiert habe. Durch die flexiblere Mittelspannungsrichtlinie solle mehr Nutzen aus dem Windstrom im Netz gezogen werden. Die Anpassungen der Mittelspannungsrichtlinie seien auch für den Erhalt des SDL-Bonus relevant.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die Entwicklung des Ausbaus der Windenergie im Jahre 2010 und kommt dabei zu dem Ergebnis, dass u.a. aufgrund von Problemen bei der Zertifizierung, fehlender geeigneter Flächen und eines langen Winters 2010 nur so viele Anlagen errichtet worden seien wie im Jahr 1999.
Der Autor stellt in seinem Beitrag den Status-Quo der Umsetzung der Anforderungen der Systemdienstleistungsverordnung (SDLWindV) dar und geht dabei im Einzelnen auf die Probleme ein, die sich der Windbranche in diesem Zusammenhang stellen, u.a. auf die am 31. Dezember 2010 abgelaufene Frist für die Zertifizierung der zur Stützung der Netzspannung und Netzfrequenz nachgerüsteten Windenergieanlagen.