Die Autoren beschäftigen sich in diesem Beitrag mit der SDLWindV in ihrer bis zum 31. Dezember 2011 geltenden Fassung (gilt für Bestandsanlagen auch nach dem 1. Januar 2012 fort) und stellen dabei die unterschiedliche Anforderungen der SDLWindV vor, die je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Windenergieanlage gelten.
Dieser Beitrag setzt sich mit den Neuerungen auseinander, die durch den Windenergieerlass für Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 11. Juli 2011 eingetreten sind. Der Autor betont, dass dieses Dokument auch nachgeordnete Behörden binde. Inhaltlich enthalte der Erlass Empfehlungen an Planungsträger sowie allgemeine Hinweise u.a. zu kommunaler Wertschöpfung und Bürgerwindparks. Eine Leitlinie des Erlasses für NRW sei die Öffnung von Flächen für die Windenergienutzung, wobei sogar Waldflächen unter bestimmten Bedingungen genutzt werden könnten.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die im Zuge des Gesetzespakets zur Energiewende in Kraft getretene Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) ein, mit dem eine Klimaschutzklausel in das Gesetz aufgenommen wurde. U.a. beschreibt er die Veränderungen hinsichtlich der Bauleitplanung insbesondere im Zusammenhang mit dem Repowering von Windenergieanlagen sowie hinsichtlich der Privilegierungstatsbestände von PV-Anlagen.
Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, weshalb nach seiner Einschätzung trotz des aus seiner Sicht unbestrittenen Nutzens des Repowerings von Windenergieanlagen die Repowering-Potentiale kaum erschlossen würden. Dies sei oft auf restriktive kommunale Regelungen zurückzuführen.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Windschatten-Problematik dar. So führten insbesondere das Repowering sowie neu ausgewiesene Vorrangflächen dazu, dass sich Windenergieanlagen gegenseitig den Wind streitig machten, was Ertragsminderungen zur Folge habe.
Der Autor stellt in seinem Beitrag die Veränderungen der gesetzlichen Regelungen zur Förderung der Windenergie im EEG 2012 gegenüber der Vorgängerregelungen im EEG 2009 vor. Er geht dabei u.a. auf die Vorschriften zum Repowering, zum Systemdienstleistungsbonus, zum Grünstromprivileg und zur Marktprämie sowie zur Offshore-Vergütung ein.
Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf das Repowering von Windenergieanlagen nach dem EEG 2012 ein. Dabei stellt sie neben den regionalen Unterschieden hinsichtlich des Potentials und der Umsetzung des Repowering auch Erklärungsansätze dafür dar, weshalb vielfach das erhebliche Potential nicht genutzt werde.
Der Autor stellt in sechs Abschnitten Neuerungen des EEG 2012 gegenüber dem EEG 2009 vor. Dabei geht er auf die Leitlinien der EEG-Novelle 2012, auf Änderungen der Vergütung bei den verschiedenen Erzeugungsarten, auf das Einspeisemanagement und damit zusammenhängende Entschädigunsgzahlungen, auf die neuen Formen der Direktvermarktung (allgemeine Bestimmungen Markt- und Flexibilitätsprämie, Grünstromvermarktung und sonstige Direktvermarktung), auf den Ausgleichsmechanismus sowie auf Ausgleichsregelungen für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen ein.
Der Autor beschreibt für ältere Windenergieanlagen Möglichkeiten, mit Optimierungspaketen (sogenannten Upgrades) Schwachstellen z.B. beim Triebstrang zu beheben und die Erträge zu verbessern.