Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit der Entstehungsgeschichte und den Inhalten von § 35 der im März 2010 in Kraft getretenen Neufassung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Mit den dort formulierten neuen wasserrechtlichen Anforderungen an die Wasserkraftnutzung und die Modernisierung von Wasserkraftanlagen sei erstmalig versucht worden, die ökologischen Belange der Energieerzeugung aus Wasserkraft und des Gewässer- und Fischschutzes miteinander in Einklang zu bringen. Nach Auffassung des Autors enthalte die Vorschrift jedoch kaum vollzugsfähige Steuerungsbefehle.
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob für den in der Wasserkraftanlage erzeugten und in das von dem Netzbetreiber betriebene Elektrizitätsnetz der öffentlichen Versorgung eingespeisten Strom ein Anspruch auf die erhöhte Vergütung gemäß § 23 Abs. 2 EEG 2009 besteht (im konkreten Einzelfall verneint).
Leitsätze der Clearingstelle EEG: