„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Förderung von Energiespeichertechnologien im Rahmen der sog. Energiewende vom Juni 2011. Sie gehen dazu u.a. auf die Förderung nach dem EEG 2009, die Vergütung des ausgespeisten Stromes nach EEG 2012, die Marktprämie, die EEG-Umlagefreiheit des Speichervorgangs und die Förderung durch Netzentgeltbefreiung ein.
Die Autoren beschäftigen sich mit der Restrukturierung der europäischen Stromversorgung und stellen ein koordiniertes europäisches Marktdesign vor, welches die nationalen und supranationalen Förderprogramme kombiniert. Dazu werden die aktuellen Fördersysteme für erneuerbare Energien in Europa vorgestellt, Einspeisesysteme wie das deutsche EEG auf Effektivität und Effizienz geprüft und die Möglichkeiten der Komplementierung des europäischen Marktdesigns vorgestellt.
Der Autor stellt bezogen auf Biogasanlagen die nebeneinander existierenden Regelungssysteme des EEG 2009 und des EEG 2012, insbesondere die Neuregelungen des EEG 2012 gegenüber. Hierzu geht er u.a. auf die Übergangsregelungen für Bestandsanlagen, auf technische Vorgaben, auf die Vergütungshöhe und - voraussetzungen sowie die neuen Vergütungstatbestände für Bioabfall- und Gülleanlagen, den Anlagenbegriff, den Begriff der Inbetriebnahme, die Neuregelungen für Biomethananlagen sowie die Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 ein.
Die Autoren begutachten die neuen Regelungen zur Direktvermarktung im EEG 2012 und setzen diese auch mit Hilfe von Darstellungen ins Verhältnis zur festen Einspeisevergütung und der Marktprämie. Insbesondere wird dabei auf die neuen §§ 33a bis 33f EEG 2012 eingegangen. Begriff, Formen, Rechtsfolgen von und Voraussetzungen für die Direktvermarktung werden erläutert. Im Besonderen werden auch die Regelungen für die Direktvermarktung von Biomasse dargestellt.
In diesem Beitrag gibt der Autor einen Überblick über die neuen Regelungen im Bereich Biomasse nach dem EEG 2012. Im Besonderen wird dabei auf die neuen Vergütungsvoraussetzungen für Strom aus Biomasse, unter Einbeziehung von Alternativen wie der Direktvergmarktung, eingegangen. Weiterhin werden darüber hinausgehende Änderungen für die Bioenergienutzung im Stromsektor dargestellt.
Der Autor erörtert das mit Inkrafttreten des EEG 2012 eingeführte Förderinstrument der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Im Lichte der Vorschriften aus EEG 2000, 2004 und 2009 werden vergleichend die Grundzüge der Direktvermarktung im EEG 2012 dargestellt. Weiterhin wird auf die Vorgaben für die Direktvermarktung aus § 33c EEG 2012, die Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie, die Direktvermarktung zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs und die Flexibilitätsprämie eingegangen.