A. Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 11. Mai beschlossen, zu dem „Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ (BR-Drs. 204/12, s. Anhang) den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes anzurufen (BR-Drs. 204/12(Beschluss), s. Anhang).
Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag kann das Gesetz (Einspruchsgesetz) noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden.
Vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erstellte Broschüre mit Informationen im Bereich Biomasse insbesondere zu einschlägigen Regelungen des EEG 2012, des EEG 2009, des Genehmigungsrechtes sowie zu Förderprogrammen.
Der Autor stellt die Möglichkeit der elektronischen Fernüberwachung und -steuerung von Biogasanlagen und deren Vorteile (Ermöglichung z.B. des Herstellens und Haltens des Betriebsoptimums, des Eingreifens in den Betrieb aus der Ferne, der gezielten Strombereitstellung für die Direktvermarktung und der Verschaltung mit anderen Anlagen zu einem virtuellen Kombikraftwerk) dar.
Die Clearingstelle EEG hat auf ihrer Sitzung vom 29. September 2011 beschlossen, das Empfehlungsverfahren 2011/2 in zwei Verfahren aufzuteilen: Im Verfahren 2011/2/1 werden die Verfahrensfragen 1 und 2, im Verfahren 2011/2/2 wird die Verfahrensfrage 3 aus dem Eröffnungsbeschluss vom 11. Februar 2011 beantwortet. Die Empfehlung 2011/2/1 wurde auf derselben Sitzung vom 29. September 2011, die Empfehlung 2011/2/2 am 30. März 2012 beschlossen. Dem Teilungsbeschluss und den beiden Teilverfahren voraus gingen der Eröffnungsbeschluss sowie die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.
Der Autor geht in seinem Beitrag darauf ein, wie Biogasstrom im Rahmen der Direktvermarktung inbesondere als Regelenergie vermarktet werden könnte und zeigt dabei durch Stimmen aus der Branche praktische Erfordernisse, die rechtlichen Rahmenbedingungen des EEG 2009 sowie mögliche weitere Anreize durch die EEG-Novelle 2012 auf. Zuletzt geht er auf Fragen des Einspeisemanagements ein.
Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Bereitstellung von Regelleistung im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012 ein (allgemeiner Rechtsrahmen, Rechtsrahmen des EEG 2012, Verhältnis von § 13 EnWG zu § 11 EEG, Verantwortliche im Regelenergiebeschaffungssystem, Formen der Regelenergie, Teilnahmevoraussetzungen und Ausschreibungsverfahren).
Der Autor befasst sich in seinem Beitrag mit der Direktvermarktung des EEG 2012. Dazu gibt er einen Überblick über die vom EEG 2012 vorgesehenen Formen und rechtlichen Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie einen Einblick in die Marktprämie. Weiterhin wird auf die Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen, das Grünstromprivileg und den Zusammenhang von Direktvermarktung und Regelenergie eingegangen.
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen. Dabei wird auf die Eignung von EEG-Anlagen zur Regelung eingegangen, auf Beschlüsse der BNetzA zum Ausschreibungsverfahren für Regelenergie, auf die Bereitstellung von Regelenergie durch neue und bestehende Biogasanlagen im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012, weitere Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie auf den vom Autor gesehenen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Der Autor stellt die Vermarktung des in Bestandsanlagen erzeugten Biogases der Verstromung (unter Inanspruchnahme der Einspeisevergütungen unter dem EEG 2004/2009 oder der Direktvermarktungsmöglichkeiten des EEG 2012) gegenüber und ermittelt unter Darstellung technischer, ökonomischer und rechtlicher Rahmenbedingungen Vorteile und Hemmnisse.
Der Autor diskutiert in seinem Beitrag Alternativen zum Fördermechanismus des EEG. Dazu geht er auf aktuelle Entwicklungen im Bereich der EEG-geförderten Stromerzeugung und auf direkte EEG-Kosten ein.