Das nächste Fachgespräch wird voraussichtlich am 26. April 2012 stattfinden. Sobald der Termin feststeht, wird Sie unser elektronischer Rundbrief über das Thema informieren.
Grundsätzlich ja.
Am 30. Januar 2012 hat der Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf einer Neufassung des „IDW Prüfungsstandards: Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (IDW EPS 970 neuer Fassung)“ verabschiedet.
Ja, voraussichtlich werden die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli 2012 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken; die Absenkung der Vergütung (Degressionssatz bzw. Degression) wird nach gegenwärtiger Rechtslage voraussichtlich mindestens 12%, gegebenenfalls 15% betragen.
Der Degressionssatz der Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie zum 1. Juli 2012 hängt davon ab, wie viele Megawatt installierter Leistung an PV-Anlagen im Zeitraum Oktober 2011 bis April 2012 (hochgerechnet auf ein Jahr) neu installiert werden.
Die Vergütungssätze für ab dem 1. Januar 2012 in Betrieb genommene Solarstromanlagen (hierzu gehören insbesondere PV-Anlage) sinken gegenüber den im Vorjahr geltenden Vergütungssätzen um 15 Prozent (Degression); sie betragen damit zwischen 17,94 Cent und 24,43 Cent (abhängig vom jeweils einschlägigen Vergütungstatbestand).
Im vorliegenden Votumsverfahren wurde der Clearingstelle EEG die Frage vorgelegt, ob die Anlagenbetreiberin gegen den Netzbetreiber einen Vergütungsanspruch gemäß § 7 EEG 2004 hat, wenn die Stromerzeugung nicht ausschließlich mittels Erneuerbarer Energien, sondern unter Verwendung auch fossiler Einsatzstoffe mittels eines erst nachträglich auf die Notwendigkeit fossiler Zünd- und Stützfeuerung umgerüsteten Motors erfolgt (im Ergebnis bejaht).
Leitsatz der Clearingstelle EEG:
Die Clearingstelle EEG hat am 19. Juli 2011 ein Empfehlungsverfahren zu den sog. Abschlagszahlungen eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 31. August 2011.
Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:
Durch Art. 1 des „Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ vom 28. Juli 2011 (BGBl. I S. 1634, s. Anhang), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, wird das EEG 2009 zum 1. Januar 2012 geändert (EEG 2012).