Die Clearingstelle EEG erreichen gegenwärtig zahlreiche Anfragen, die sich auf die Unterschiede zwischen Eigenverbrauch und Direktvermarktung und die jeweils geltenden Anforderungen nach dem EEG 2012 beziehen.
I. Eigenverbrauch
Der Autor beschäftigt sich mit der Bereitstellung von Regelenergie durch EEG-Anlagen. Dabei wird auf die Eignung von EEG-Anlagen zur Regelung eingegangen, auf Beschlüsse der BNetzA zum Ausschreibungsverfahren für Regelenergie, auf die Bereitstellung von Regelenergie durch neue und bestehende Biogasanlagen im Rahmen der Direktvermarktung nach dem EEG 2012, weitere Voraussetzungen der Direktvermarktung sowie auf den vom Autor gesehenen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.
Der Autor erörtert das mit Inkrafttreten des EEG 2012 eingeführte Förderinstrument der Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien. Im Lichte der Vorschriften aus EEG 2000, 2004 und 2009 werden vergleichend die Grundzüge der Direktvermarktung im EEG 2012 dargestellt. Weiterhin wird auf die Vorgaben für die Direktvermarktung aus § 33c EEG 2012, die Direktvermarktung zur Inanspruchnahme der Marktprämie, die Direktvermarktung zur Inanspruchnahme des Grünstromprivilegs und die Flexibilitätsprämie eingegangen.
Verordnung über Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunftsnachweisverordnung – HkNV) vom 28. November 2011 (BGBl. I, 2447 vom 8. Dezember 2011), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2012 (BGBl. I S. 1754).
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011
Das Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie auf dem Gebiet des Umweltrechts sowie zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften ist am 17.08.2010 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1163) veröffentlichten worden.
Die im Dezember 2008 verabschiedete Erneuerbare-Energien-Richtlinie stellt erstmals verbindliche Ziele für alle Mitgliedstaaten zum Anteil erneuerbarer Energien sowie Mindeststandards zur Erreichung dieser Ziele auf und schafft damit auf europäischer Ebene einen neuen Rechtsrahmen für die Förderung der erneuerbaren Energien. Der Beitrag gibt einen breiten Überblick über den Inhalt der Richltinie sowie über ihre Auswirkungen auf das europäische und deutsche Recht.
Eine ganze Reihe von Forschungs- und Beratungsvorhaben dienten der wissenschaftlichen Fundierung des EEG-Erfahrungsbericht. Hierzu zählte insbesondere eine umfangreiche Studie, die ein Team von insgesamt acht Instituten unter Leitung des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) für das BMU erarbeitet hat.
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Geschäftsmodells der Gasäquivalentnutzung erläutert der Artikel die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz. Im Folgenden werden dann zwei Möglichkeiten - das "Transportmodell" und das von den Autoren entwickelte "Zertifikatenmodell" - vorgestellt, nach denen die Betreiber eines BHKW die Biogasverstromung nachweisen können, und gegeneinander abgewogen.