„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas (Markttransparenzstellen-Gesetz). Das Gesetz soll durch Änderungen des GWB und des EnWG die Schaffung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt regeln. Die Markttransparenzstelle soll eine transparente und wettbewerbskonforme Preisbildung bei der Vermarktung und beim Handel mit Elektrizität und Gas auf der Großhandelsstufe sicherstellen. Ihre Aufgaben soll sie in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur wahrnehmen.
Die Autoren stellen in ihrem Beitrag wesentliche Änderungen im EEG dar, die der Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/8877) vom 6. März 2012 vorsieht.
Die Autoren beschäftigen sich vergleichend mit dem Aufsichtsregime für den konventionellen Stromhandel (Terminhandel, Spothandel, Außerbehördlicher Handel) und den Aufsichten für die Erneuerbaren Energien (Regelung der Aufsicht, Möglichkeiten der Rechtsverletzungen, Rechtsverhältnis zwischen Anlagen- und Netzbetreiber, Direktvermarktung und Grünstromprivileg).
Am Freitag, den 9. September 2011 begrüßte die Clearingstelle EEG gut 245 Gäste zu ihrem 9. Fachgespräch im Harnack-Haus der Max-Planck-Gesellschaft in Berlin-Dahlem.
Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen, die zum 1. Januar 2012 in Kraft tritt.
Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom 28. Juli 2011 (BGBl. I 2011, S. 1554), das am 4. August 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, ändert zum 5. August 2011 das EnWG (EnWG 2011).
Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2730).
Zur vorherigen, bis zum 3. August 2011 geltenden Fassung des EnWG, dem sog. EnWG 2005.