Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Informationsrechte von Einspeisewilligen und die Auskunftspflichten von Netzbetreibern bei der Projektierung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ein.
„Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“ vom 17. August 2012 in der am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1754) veröffentlichten Fassung (s. Anhang). Dieses Gesetz tritt bis auf wenige Ausnahmen (die Änderungen in § 27a, b sowie § 37 Abs. 3, 4 EEG 2012 treten bereits rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft) rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft.
Die Autorin beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit der Schwierigkeit, bei Problemen mit Fotovoltaikanlagen passende Sachverständige zu finden. Unter anderem zeigt sie dazu die Unterschiede zwischen Gutachtern, Sachverständigen und Experten auf.
Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung - ARegV), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 20. Juli 2012 (BGBl. I, S. 1635).
Die Änderung durch Artikel 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2012 (BGBl. I, S. 2730) sind textlich nachgewiesen, dokumentarisch allerdings noch nicht abschließend bearbeitet.
In diesem Beitrag wird der rechtliche Rahmen von Solar- und anderen Katastern auf der Ortsebene am Beispiel vom Saarland thematisiert. So wird zunächst eine gemeinderechtliche Einordnung sowie eine datenschutzrechtliche Bewertung vorgenommen. Anschließend wird das Solarkataster als Umweltinformation diskutiert und schließlich die Ausgestaltung einer Befugnisnorm für die Einrichtung von Solarkatastern im Landesrecht betrachtet.