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Hinweisverfahren 2011/23 - Grundstücksbegriff gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012

Abgeschlossen: 
Nein

Die Clearingstelle EEG hat am 19. Dezember 2011 ein Hinweisverfahren zu dem Thema „Grundstücksbegriff gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2009/EEG 2012“ eingeleitet.

Zu diesem Verfahren gehört das folgende Dokument:

  • der Eröffnungsbeschluss vom 19. Dezember 2011.

Dieses Dokument ist unten als PDF-Datei zum Herunterladen bereitgestellt.

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
19.12.2011
Gesetzesbezug: 
BauGB/ROG
Gesetzesbezug: 
BGB
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 allg.
Gesetzesbezug: 
NAV
Aktenzeichen: 
2011/23

Gesetzliche Pflicht zur Vergütung des eingespeisten Stromes; Abschlagszahlungen (EEG 2000)

Zur Frage, ob der Netzbetreiber nur dann zur Vergütung des von Anlagenbetreiberinnen und -betreiber in EEG-Anlagen erzeugten und eingespeisten Stromes verpflichtet ist, wenn ein Einspeisevertrag geschlossen wurde (hier: verneint. Die Hauptpflicht zur Vergütung des eingespeisten Stromes ergebe sich direkt aus § 3 EEG 2000).

Urheber: 
AG Hamburg
Datum: 
11.12.2001
Gesetzesbezug: 
EEG 2000

Gibt es für den Anspruch auf Netzanschluss gem. § 5 Abs. 1 EEG 2009 und EEG 2012 gesetzliche Fristen?

Nein.

Gemäß § 5 Absatz 1 EEG 2009 bzw. EEG 2012 sind Netzbetreiber verpflichtet, Anlagen unverzüglich vorrangig an ihr Netz anzuschließen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Eine bestimmte Frist lässt sich hieraus nicht ableiten. Zu diesen Umständen können z.B. die Netz- und die Unternehmensstruktur des Netzbetreibers gehören.

Unabhängig davon ist der Netzbetreiber verpflichtet, das Netzanschlussbegehren zügig zu bearbeiten. Dazu dienen die Vorgaben in § 5 Absatz 5 und 6 EEG 2009 bzw. EEG 2012.

erstellt am: 
26.10.2011
zuletzt aktualisiert am: 
01.11.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13

Kann die Anlagenbetreiberin bzw. der -betreiber den Netzverknüpfungspunkt wählen?

erstellt am: 
24.10.2011
zuletzt aktualisiert am: 
19.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13

Ist der nächstgelegene Verknüpfungspunkt stets der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009?

erstellt am: 
24.10.2011
zuletzt aktualisiert am: 
19.01.2012
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 9 u. § 14
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 §§ 5, 7, 13
Gesetzesbezug: 
EEG 2012 §§ 9, 14

Empfehlung 2011/1 - Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009

Abgeschlossen: 
Ja

Die Clearingstelle EEG hat am 29. September 2011 die Empfehlung zu dem Thema „Netzverknüpfungspunkt gemäß § 5 Abs. 1 EEG 2009“ beschlossen. Der Empfehlung voraus gingen der Eröffnungsbeschluss und die Stellungnahmen von bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbänden und registrierten öffentlichen Stellen.

Zu diesem Verfahren gehören folgende Dokumente:

Urheber: 
Clearingstelle EEG
eingeleitet am: 
18.01.2011
beschlossen am: 
29.09.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 allg.
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13
Gesetzesbezug: 
EnWG 2005
Gesetzesbezug: 
KraftNAV
Gesetzesbezug: 
NAV
Aktenzeichen: 
2011/1

Vereinbarung von Blindarbeitsentgelt in Einspeisevertrag (AGB); Aufrechnung gegen Einspeisevergütung

Leitsätze des Gerichts:

  1. Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im EEG vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB unwirksam.
Urheber: 
BGH
Datum: 
06.04.2011
Gesetzesbezug: 
BGB
Gesetzesbezug: 
EEG 2000
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 12
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 21
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 5
Gesetzesbezug: 
NAV

Muss der Netzbetreiber innerhalb von acht Wochen die Netzverträglichkeitsprüfung abgeschlossen haben?

Können Betreiberinnen und Betreiber von EEG-Anlagen von dem Netzbetreiber verlangen, dass der Netzbetreiber spätestens mit Ablauf der Acht-Wochen-Frist in § 5 Abs. 5 EEG 2009 die Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen hat?

erstellt am: 
11.01.2011
zuletzt aktualisiert am: 
14.02.2011
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 5,§ 6,§ 7 u. § 13

Drei BHKW und zwei Fermenter als eine (Biomasse-)Anlage i.S.d. EEG 2004 und EEG 2009

Zu der Frage, ob ein im Jahre 2003 in Betrieb genommenes, zunächst durch einen einzigen Fermenter mit Biogas versorgtes BHKW sowie zwei im Jahre 2005 zugebaute BHKW und ein ebenfalls im Jahre 2005 zugebauter Fermenter - der nach dem Zubau gemeinsam mit dem ersten Fermenter alle drei BHKW versorgt und über denselben Feststoffdosierer sowie über dieselbe Gülleleitung beschickt wird wie der erste Fermenter - sowie der Gärrestbehälter für die Gärreste aus beiden Fermentern eine Anlage i.S.d. EEG 2004 bzw. des EEG 2009 darstellen:

Urheber: 
LG Frankfurt(Oder)
Datum: 
26.04.2010
Gesetzesbezug: 
BGB
Gesetzesbezug: 
EEG 2004 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 4
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 19

Wie wirkt sich der Verkauf einer EEG-Anlage auf den Vergütungsanspruch aus?

erstellt am: 
23.08.2010
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 3
Gesetzesbezug: 
EEG 2009 § 16 u. § 18,§ 20,§ 21, § 60

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