Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien – EAG EE) vom 12. April 2011
Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.
Zur Frage, ob beim Bestehen eines solchen Anspruchs eine Verurteilung zum Anschluss zu einer zukünftigen Leistung (§ 259 ZPO) zulässig ist und ob ein Antrag auf Netzausbau mit einem Antrag auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht des Energieunternehmens, das einen Netzausbau an dem vom Einspeisewilligen geforderten Netzverknüpfungspunkt verweigert, verbunden werden kann.
Gut anderthalb Jahre nach In-Kraft-Treten der EEG-Novelle haben verschiedene Gerichte in ersten Urteilen zu strittigen Fragen bezüglich Netzanschluss- und Stromabnahmeansprüchen von Anlagenbetreibern und deren prozessualer Durchsetzung Stellung genommen. Auch wenn sich diese Urteile teilweise widersprechen und der Weg zu einer kohärenten Rechtsprechung noch weit ist, lassen sich doch anhand einiger Fixpunkte bereits grundsätzliche Linien des Verhältnisses zwischen Anlagen- und Netzbetreibern ausmachen.